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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alaisia
28.07.2008, 12:15 Uhr

Lkw und Überholen?

Hallo an Alle

Ich schildere hier mal eine SItuation und würde gerne euere Meinung dazu hören.

Eine Familie kommt vom Urlaub nachhaus mit 120 auf der dritten überholspur bei Nacht....

Ein LKW !!!STAND OHNE LICHT!!! auf der dritten Spur. Hätte das Nachbarauto nicht Platz gemacht wären alle Insassen nun TOT.

Ich find sowas unverantwortlich-.-

mfg
Micha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alaisia
28.07.2008, 14:36 Uhr

zu: Lkw und Überholen?

Ja, es war auf einer Autobahn mit Richtgeschwindigkeit 130, 4 Spurig.

Aber mal ne Frage..Warum sollte da ein PkW der vom Urlaub nachhauser fährt, nicht 120 Fahren um Andere zu überholen :o)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
28.07.2008, 14:55 Uhr

zu: Lkw und Überholen?

Wahrscheinlich will er dir sagen, dass man Nachts auf einer 4-spurigen Autobahn nichts mit 120km/h auf der Überholspur verloren hat - auch nicht wenn man gerade vom Urlaub kommt.
Aber die Situation (wahrscheinlich das Fehlverhalten der anderen) hat es sicher nötig gemacht ganz links zu fahren.

Aber was soll man da jetzt großartig dazu sagen? Es ist eine schlimme Sache und ich freue mich für euch, dass euch nichts passiert ist. Habe aber auch schon ähnliche Sachen erlebt...sowas passiert eben leider.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2008, 17:57 Uhr

zu: Lkw und Überholen?

Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, dann hätte der Richter das "unverantwortliche Verhalten" eher bei dir festgestellt. Nach der StVO darf man nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten kann, was nach der Rechtsprechung ca. 60 km/h entspricht, nach einem Urteil sogar nur 45 km/h. Das mag praxisfremd sein, schließt aber eine zivilrechtliche Mithaftung und eine strafrechtliche Verantwortbarkeit nicht aus.

Wer genauer wissen möchte, wie die Richter am LG Freiburg einen solchen Fall sehen:
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/ver
kehrsstrafrecht/42-verkehrsstrafrecht/168-lg-freib
urg-urteil-vom-250208

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
28.07.2008, 18:04 Uhr

zu: Lkw und Überholen?

Habe auch schon eine ähnliche situation erlebt. Eine Frau zog mit Ihrem Passt mit 120 km/h und 300m hinter dem LKw einfach mal links rüber... tolle Sache, wenn man mit 270 km/h angebrobbelt kommt :-(
Zum Glück konnte mein Fahrer schnell genug reagieren und auf die Standspur ausweichen.

Zugegeben, 270km/h mögen auch etwas verantwortungslos sein, aber dieses selbstmörderische Manöver der Passatfahrerin gibt einem doch zu denken.

Was lernt man daraus? Augen auf halten und immer schon deutlich runterbremsen, wenn vorne mehr als nur ein Auto in Sichtweite kommt; nachts sowieso langsam fahren! Und nachts am besten mit Fernlicht, wenn kein Vordermann geblendet wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.07.2008, 17:45 Uhr

@ Kahleberger

> auch Nachts

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich