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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pakko84
02.10.2012, 17:26 Uhr

Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich Baustellen, durch welche eine zweispurige Fahrbahn einspurig wird. Mir ist klar, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass sich die Autofahrer erst kurz vor der Baustelle einfädeln sollen. Aber ist es auch vorgesehen auch aktiv von der weitergehenden Spur auf die "Baustellenspur" zu wechseln, wenn diese kaum genutzt wird?

Hintergrund: Bei uns gibt es eine Baustelle und nahezu keiner nutzt die nicht weitergehende Spur. Stattdessen bildet sich auf der weiterführenden Spur ein unendlicher Stau. Darf und soll ich nun wenn ich von der "Baustellenspur" komme und sehe, dass die andere Spur nicht genutzt wird, auf diese wechseln und bis zur Baustelle und am Stau vorbeifahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
02.10.2012, 17:33 Uhr

zu: Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Wer überholt, der darf den Überholten nicht behindern. Da das in so einer Situation unvermeidbarr ist, ist m.E. auch das Überholen verboten. Durch unnötige Spurwechsel wird der Verkehrsfluss zudem gebremst und es stauen sich dadurch noch mehr Fahrzeuge.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer länger als drei Minuten hält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein