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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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01.01.2015, 01:05 Uhr

Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken

Liebes Forum,

da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):

Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird