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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Mit Gegenverkehr
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt
Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird
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