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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
10.09.2017, 14:46 Uhr

Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Ich bin heute ein Zeuge vom Rotlichtverstoss eines Autos der... Polizei geworden.

Das fuhr vor mir, ordnete sich in die linke Abbiegerspur und hielt erst an der roten Ampel mit dem Pfeil nach links an. Dann fuhr er plötzlich weiter. Keine Blaulicher, kein Horn. Als Grün wurde fuhr ich hinterher. Das Polizeiauto fuhr gemütlich weiter. An der nächsten roten Ampel holte ich es ein, da es anhielt.

Die waren definitiv nicht im Einsatz.

Ich habe eine Dashcam am Auto und habe das ganze gefilmt.
Frage: soll/muss ich sie anzeigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:47 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Ich weiß nicht, würde mich nicht mit der Polizei anlegen... du hast ja nichts davon...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern toppaul
11.10.2017, 10:23 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Hallo,

naja eigentlich müssen die sich ja erst rech an die Regeln!
Meiner Meinung nach könntest du das Problemlos anzeigen, denn das machen die ja auch bei privat Personen von daher hättest du sogar noch bessere Karten. Eigentlich ist ja die Polizei auf sone Bürger wie dich in vielen Fällen angewiesen da die auch nicht über sein können.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
16.10.2017, 08:35 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Hast du eigentlich was gemacht? Also hast du sie angezeigt? Mir wäre meine Zeit dafür zu schade...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
17.10.2017, 13:08 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Mich würde auch interessieren wie das ausgegangen ist.
Ich persönlich hätte in diesem Fall auch lieber die Füße still gehalten, da du da vermutlich mehr Zeit und vllt auch Geld rein investierst als es letztendlich was bringen würde.
Des weiteren wäre ich mit den Dashcams vorsichtig. In Deutschland ist die Benutzung noch sehr umstritten und für die Strafverfolgung darf eigentlich auch nur die Polizei selbst Videoaufnahmen tätigen.

Liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

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Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

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Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln