Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CosmicGate
10.01.2005, 22:02 Uhr

Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet

hi an alle,

habe da nen problem.bin im dezember an einer ampel jemanden reingefahren.dem ich reingefahren bin,wurde auf ein anderes auto draufgeschoben.die Ampel hat rot gezeigt.habe ne sekunde woanders hingeguckt und drauf war ich.denen ich drauf bin,standen alle und mein Tempo war auch angepasst.polizei hat alles aufgenommen und hat mir 35 € vor ort abgenommen.habe vorgestern post bekommen,das gegen mir ermittelt wird.ich denk mal wegen fahrlässiger körperverletzung.die anzeige kamen von denen wo das auto vor mir draufgeschoben wurde.in dem schreiben von der polizei stand bei Tatverdacht "siehe Anlage",aber die anlage war net dabei.das ist doch eigentlich ein formfehler oder net?das komische ist auch,das die namen von denen die den strafantrag gestellt haben,es waren zwei,net übereinstimmen mit den Namen die mir die polizei gegeben hat am Unfalltag.Es stehen also andere Hinternamen auf dem Brief als die polizei mir am Unfalltag gegeben hat.habe es auch mein anwalt übergeben die sache.der meint das die nur geld abkassieren wollen.an der ihren auto war kaum was zu sehen.an dem wo i drauf bin schon mehr.ist totalschrott.dem i drauf bin,hatte auch keinen führerschein dabei.nun meine andere frage.wie ist das mit meiner probezeit?wird die verlängert?schließlich habe ich ja net gegen ein A-Delikt verstoßen wie zu geringer abstand oder überhöhte geschwindigkeit oder so.es müsste doch dann eigentlich als B-Delikt geahndet werden und somit meine Probezeit net verlängert werden.oder?wie ist das denn mit dem strafantrag?wird der fallen gelassen,zwecks geringfügkeit?weil i nur 300 bis 400 € verdiene im monat.schließlich würde die geldstrafe bei mir als sehr wenig ausfallen.oder?

danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
11.01.2005, 14:47 Uhr

zu: Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet

ist nen unfall nicht immer als a-delikt zu wertten? keine ahnung... aber is schon gut, das du bei deinem anwalt warst.. bitte ihn, dass er bei der polizei akteneinsicht erhält, vllt kannst du dann was wegen den "falschen" namen herausfinden lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
11.01.2005, 18:02 Uhr

zu: Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet

Nein, meines Wissens nach sind Unfälle nicht immer zwangsläufig a-verstöße, das kommt auf den Verkehrsverstoß an, der dem Unfall vorausgegangen ist.
Wie das in diesem Fall ist, entzieht sich leider auch meiner Kenntnis.
Da sie dir aber 35 Euro vor Ort abgenommen haben, tippe ich mal, dass du keine Probezeitverlängerung und Aufbauseminar aufgedrückt bekommst. Das Bußgeld fängt ja erst ab 40 Euro an...
Es sei denn, da kommt noch was nach!

Weiß jemand genauer Bescheid?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?

Durch hektische Fahrweise

Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird

Wenn bergab im großen Gang gefahren wird