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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westluke
12.01.2005, 14:54 Uhr

Probezeitverlängerung oder nicht???

Also :
Ich wurde vor nicht ganz einem Jahr angehalten und mir wurde vorgeworfen über rot gefahren zu sein(da war ich noch in der Probezeit). Da ich aber defenitiv nicht über rot gefahren bin und dafür einen Zeugen hatte habe ich Einspruch eingelegt und bin vor Gericht gegangen.Wurde dann Anfang Dezember verurteilt(da war ich nicht mehr in der Probezeit).

Und hier meine Frage:
Bezihen sich die Punkte dafür auf das Datum an dem es gescha(März letzen Jahres) oder auf das Datum an dem das Urteil rechtskräftig wurde(Dezember letzten Jahres)? Wenn ersteres der Fall wäre müsste ich ja mit einem Aufbauseminbar rechnen.

Schon mal danke im voraus. mfg westluke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Probezeitverlängerung oder nicht???

Es zählt der Zeitpunkt der Tat. Wenn du tatsächlich Punkte bekommen hast, dann ist euch deine Probezeit noch nicht vorbei und du wirst noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

36 m

27 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen