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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
08.02.2005, 21:18 Uhr

Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich zunächst bei den vom Unfall Betroffenen entschuldigen und bin froh, dass es nur bei einem Blechschaden geblieben ist.

Es kam aus folgenden Gründen zu diesem Verkehrsunfall:

- Die Vorfahrtslage an dieser Kreuzung war mir zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar. Dieser Bereich der Hagener Allee ist mir bekannt und ich wusste nicht, dass ich hier Vorfahrt gewähren musste, da es eine kleine Seitenstraße zu zwei Hausnummern der Hagener Allee ist und der Bordstein durch das durchgehende Kopfsteinpflaster abgesenkt wirkt.
- Die Sicht auf die Kreuzung war durch einen parkenden Abschleppwagen stark eingeschränkt und ich konnte das Fahrzeug erst sehr spät erkennen.
- Trotz angepasster und ordnungsgerechter Geschwindigkeit hat meine Vollbremsung leider wenig bewirkt, was sich durch das nasse Kopfsteinpflaster erklären lässt.

Ich verstehe jetzt im Nachhinein, dass ich Vorfahrt gewähren musste und sehe auch ein, dass ich den Unfall verursacht habe. Ich werde in Zukunft noch genauer und mit höchster Aufmerksamkeit fahren, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Ich befinde mich noch in meiner Probezeit und Konsequenz hieraus wäre eine Anordnung zu einem Aufbauseminar mit weiteren Kosten in Höhe von über 300 EURO, die ich in meiner momentanen Situation als Schüler nicht finanzieren könnte. Ich stehe kurz vor meinen Abiturprüfungen und könnte einen solchen psychischen Schock nicht verkraften.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht unter Berücksichtigung meiner Aussage eine andere Entscheidung von Seiten der Behörde zu treffen.
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.



das ist nur ein von mir entworfener vorschlag! eine bitte: nachdem ihr diesen vorschlag in dem in diesem forum so oft benutzten agressiven ton auseinandergenommen habt ... macht mir bitte verbesserungsvorschläge ... ich habe weder nerv noch zeit noch geld für eine nachschulung ... gute tips sind erwünscht

thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
08.02.2005, 21:33 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Sorry, aber wer noch solche eklatanten Schwierigkeiten hat, wenn es um Vorfahrterkennung geht und dann dabei noch einen Unfall baut, bedarf bestimmt noch einer Nachschulung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
08.02.2005, 21:34 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Ich hab kein Verbesserungsvorschlag... aber ich glaube kaum, dass du damit um eine Nachschulung herumkommst! Es interessiert die Behörden nicht ob du Schüler bist oder ne Million im Monat verdienst. Und ob die dir den psychischen Schock abnehmen is ne andere Sache :)

mfg n00bmare

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Knacker
08.02.2005, 21:35 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Ich stehe kurz vor meinen Abiturprüfungen und könnte einen solchen psychischen Schock nicht verkraften.

Wenn du unter Schock so einen Brief verfasst hast, kauft dir das keiner ab!

Aber, mal ne Frage:
1. Wurde der Unfall polozeilich aufgenommen?
2. Kam es auch im nachhinein zu keiner Körperverletzung?

Wenn du beides ausschließen kannst, regel das mit dem Geschädigten - gütlich!!!

Wenn das ein Brief an die Behörde ist, dann... dann.... hmmm - gib den Brief persönlich ab und zieh deinen Kommunionanzug an!


Mfg Knacker

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08.02.2005, 21:38 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

jungs ... eine frage: denkt ihr wirklich dass mir das ganze nicht schon bewusst ist ? denk ihr mir fällt nicht selber auf dass das ganze vorne und hinten nicht reicht ?

ich zitiere: "wer kämpft, der kann verlieren. wer nicht kämpft, der hat schon verloren!"

mehr als nachschulung können mir die bullen nicht anhängen also warum nicht von meinem recht gebrauch machen ? scheiss drauf ... wenns klappt: prima! wenn nicht dann nicht ... ist doch kein weltuntergang

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08.02.2005, 21:40 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

mit dem "schock" meinte ich für mich die tatsache dass ich DEFINITIV zur nachschulung muss.

danke fürs kompliment    ... kann mich auch mal geschickt ausdrücken.

der unfall wurde (unnötigerweise) polizeilich aufgenommen! die waren gar nicht nötig ... ist mir nachher selber klar geworden

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08.02.2005, 21:50 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

vor gericht ? ... wer erzählt denn hier was von gericht ?

ich hab ja nicht vor die stadt zu verklagen dass sie unübersichtliche kreuzungen hat oder so

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08.02.2005, 22:37 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Hau erstmal die Grammatikfehler ruas :)
- Unklarheit über die Verkehrsregeln sind für die Behörden eher ein Grund FÜR das Seminar
- Wenn die Sicht durch den parkenden LKW versperrt ist, war Deine Geschwindigkeit nicht der Situation angemessen, wenn Du nich mehr bremsen konntest.

Aber kannst es ja versuchen... Sieht in meinen Augen schlecht aus.

Der Einwand mit den Prüfungen zählt nicht (Art. 3 GG - Gleichheit vor dem Gesetz). Kannst höchstens auf unabwendbarkeit plädieren, die Hagener Allee ist ja oft sehr verschmutzt und rutschig... und das Kopfsteinpflaster wölbt sich, jedenfalls im Teil südlich der Bahnlinie, stark in die Mitte. An welcher Schule machst Du Dein Abi? IGS, SZH oder Storm.? (Mal sehen, ob wir beide von derselben Hagener Allee reden *g*)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
08.02.2005, 23:02 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

SZH

das nenn ich mal zufall ... hast recht ... hast bis jetzt den für mich einleuchtendsten beitrag gebracht ... ich hab keine ahnung ... läuft recht viel schief momentan ...

kennen wir uns zufällig ? 19jahre - heimgarten - F.S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2005, 23:43 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

joa denke schon--
Bp

von dem psychischen Schock hab ich aber noch nich soo viel bemerkt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
09.02.2005, 00:12 Uhr

Mein Tipp...

Du hast einen Verkehrsverstoß begangen.

Diesen streitest Du im o.a. Text nicht einmal ab, sonders willst auf der Mitleidsmasche fahren.

Wieviele tausende Fahrer sind in der gleichen Lae? Beklage Dich nicht bei der Polizei/Verkehrssbehörde! Die setzen nur um, was die Gesetzgeber vorgeben.

Dort wird nach Aktenlage entschieden. Und die sagt Nachschulung. Sieht der Sachbearbeiter aufgrund Deines Mitleidesbriefes davon ab, macht er sich strafbar!

Ergib Dich nicht in Selbstmitleid, sondern akzeptiere, daß Du für Dein Fehlverhalten geradestehen musst.

Diese Courage scheint allgemein zu verkommen.

Wenn Du das Seminar nicht zahlen kannst, so musst Du den FS zurückgeben.

Das mag hart klingen, aber vor Dir mussten Millionen den gleichen Weg beschreiten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Knacker
09.02.2005, 00:48 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

.... ach Mensch klaro, das geht auch. Keine Kohle? dann geh einfach nicht hin. Kostet dir nur 3 Monate "Entzug" mehr nicht.

Aber der Versuch ist es Wert, wobei ich ebenfalls glaube, dass das wenig bringen wird. Die Behörden haben da strenge Vorschriften!

Mfg Knacki und viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
09.02.2005, 01:14 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

In dem Bemühen, auf der sicheren Seite zu stehen, schreibst Du viel zu viel!!! Fasse Dich kurz und erzähle nur das Nötigste!



>> - Die Vorfahrtslage an dieser Kreuzung war mir zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar. Dieser Bereich der Hagener Allee ist mir bekannt<<

Widerspruch! Wenn Dir der Bereich bekannt war, wieso war Dir dann die Vorfahrtsfrage unklar? Das passt nicht! Lass das komplett weg!


>>Ich wusste nicht, dass ich hier Vorfahrt gewähren musste, da es eine kleine Seitenstraße zu zwei Hausnummern der Hagener Allee ist und der Bordstein durch das durchgehende Kopfsteinpflaster abgesenkt wirkt.<<
Das ist okay. Das kannste stehen lassen!

>>- Die Sicht auf die Kreuzung war durch einen parkenden Abschleppwagen stark eingeschränkt und ich konnte das Fahrzeug erst sehr spät erkennen.<<
Das auch

- Trotz angepasster und ordnungsgerechter Geschwindigkeit hat meine Vollbremsung leider wenig bewirkt, was sich durch das nasse Kopfsteinpflaster erklären lässt.
Widerspruch! Wäre Deine Geschwindigkeit angemessen gewesen, dann HÄTTE die Vollbremsung gereicht. Ergo warst Du mit NICHT angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Verplappert! Streich das!

>>Ich verstehe jetzt im Nachhinein, dass ich Vorfahrt gewähren musste und sehe auch ein, dass ich den Unfall verursacht habe. Ich werde in Zukunft noch genauer und mit höchster Aufmerksamkeit fahren, um solche Vorfälle zu vermeiden.<<
Kann nicht schaden, das zu schreiben.

Ich befinde mich noch in meiner Probezeit und Konsequenz hieraus wäre eine Anordnung zu einem Aufbauseminar mit weiteren Kosten in Höhe von über 300 EURO, die ich in meiner momentanen Situation als Schüler nicht finanzieren könnte.
"Persönliches Pech!" wird da der Beamte sagen. Ich glaube nicht, dass Dir das was nützt. Aber ich sehe auch nicht, wo es Dir schaden könnte.


>>Ich stehe kurz vor meinen Abiturprüfungen und könnte einen solchen psychischen Schock nicht verkraften.<<
Larifari! Streich das ersatzlos! Bist Du im Kindergarten oder was?

>>Ich bitte Sie komma! zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht komma unter Berücksichtigung meiner Aussage eine andere Entscheidung von Seiten der Behörde zu treffen.
Werde konkreter! "... Möglichkeit besteht, von einer Nachschulung abzusehen." Du könntest noch hinzufügen, dass Du gegen eine Verlängerung der Probezeit keine Einwände hättest und dass es Dir nur um die Nachschulung geht. Aber das musst Du selber wissen.

Hoffe, geholfen zu haben!
Gruß
W.i.A. :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
09.02.2005, 15:49 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

also:

ich habe mich von 2 verschiedenen anwälten beraten lassen die mir mehr oder weniger freundlich folgendes geraten haben:

der brief den ich bekommen habe ist nur eine anhörung und noch kein bußgeldbescheid! sollte ich einspruch einlegen wollen dann erst wenn der bußgeldbescheid ins haus flattert. trotzdem soll ich mich jetzt schon dazu äußern und sagen:

dass ich die strasse nicht kannte und mir die sicht durch den parkenden abschleppwagen versperrt wurde. ich konnte die einmündung gar nicht sehen, wusste nicht dass ich vorfahrt gewähren musste und habe das andere fahrzeug erst im letzten moment erkannt. trotz angemessener geschwindigkeit bin ich in das andere fahrzeug gerutscht, was sich durch das nasse kopfsteinpflaster erklären lässt.

ich soll das reinschreiben und dann abwarten was von seiten der behörde kommt.

eine frage: wenn ich diesen text dann eintrage, muss ich ankreuzen ob ich den verstoß zugebe oder nicht ?

zu dem anderen einspruch meinten die dass das bis zu 2 monate dauern kann und ich dann im normalfall vor gericht geladen werde! hat das weitere kosten zur folge ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
09.02.2005, 16:39 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

nochmal der dringende Rat:
Sag nicht, Du wärst mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Das haut Dir jeder um die Ohren, denn: In dem Fall hätte es ja nicht gekracht. Bring die Leute nicht selber drauf!!!

Sag zur Geschwindigkeit gar nix und schreib den Rest so, wie die Anwälte empfohlen haben!,

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.02.2005, 18:27 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Zum möglichen Ablauf der Sache mal folgendes:

Was du bist jetzt bekommen hast, ist nur ein Anhörunsgbogen. Gegen den kann man keinen Einspruch einlegen, aber du kannst die Angaben zur Sache verweigern. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann Einspruch einlegen. Die Behörde hat dann zwei Möglichkeiten:
1. Dem Einspruch wird stattgegeben, die Sache ist dann erledigt.
2. Dem Einspruch wird nicht stattgegeben, dann geht die Sache vor Gericht. Davor musst du aber keine Angst haben, weil du vor Gericht kein Angeklagter in einer Strafsache bist, sondern nur ein Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Spätestens bis dahin solltest du aber "handfeste" und überzeugende Argumente gesammelt haben, die entlastend sind. Die Sache mit dem "psychischen Schock" kannst du gleich wieder vergessen, ebenso das Argument "armer Schüler hat kein Geld für Nachschulung". Sinnvoll wäre eine exakte Schilderung, was die Sache mit dem sichtverdeckenden Abschleppwagen betrifft. Hast du das Kennzeichen von dem ? Eine genaue Meterangabe, wie weit er von der Einmündung weg war? Noch besser wäre ein Foto ...

Vielleicht hilft auch ein Foto der Einmündung. Zwar spielt die Fahrbahnoberfläche (hier: Kopfsteinpflaster) keine Rolle in Bezug auf die Vorfahrt, aber möglicherweise ist es ja wirklich so, dass der optische Eindruck dieser Stelle zur Annahme verleiten könnte, es handele sich um eine Vorfahrtsstraße. Das alles könnte dazu führen, dass deine Schuld als gering angesehen wird und das Verfahren entweder eingestellt wird oder statt eines Bußgeldes nur ein Verwarnungsgeld fällig wird, sodass die Sache auch nicht mehr relevant im Sinne der Probezeit wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
09.02.2005, 20:06 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Kurze Ergänzung zum Vorredner: Du kannst in einem AB nicht nur die Aussage verweigern oder aussagen, sondern du kannst ihn auch komplett ignorieren.

Dann bekommst du einen BGB, gegen den kannst du Einspruch einlegen, der IMHO aufschiebende Wirkung hat. Dann geht das ganze vor Gericht, und da kannste dann deine Argumente vorbringen (Anwalt empfohlen)

Im Ermessen des Richters steht dann, die Strafe zu relativieren.
Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen, kannst aber auf jeden Fall ein paar Monate Zeit schinden. (sogar noch mehr wenn du das Geld hast dich durch dei instanzen zu klagen) Wenn. :-(

Die Mitleidmasche zieht meiner Erfahrung nach nicht. Ein Freund von mir hats wegen einer roten Amepln ebenso versucht - mit dem Ergebnis das sie den BGB umgehend zugestellt haben.

Und noch was persönliches: Es tut mir sehr Leid für dich. 300? können weh tun.

mfg
jimmy

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09.02.2005, 21:44 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

danke leute für die antworten ... ich werd mir morgen was zusammenbasteln und gucken wie weit ich damit kommen werde ... vorher lass ich mich wenn ich es schaffe noch vom obermeisterchef der kripo unserer stadt beraten. vielleicht kann es sogar ne kleine unterschrift unter dem ganzen setzen was dann helfen könnte ;-)

es ist kein weltuntergang ... regt mich zwar wirklich dermaßen auf, aber wat muss dat muss ne ...

arschkarte nenn ich das ... schreibe morgen nachmittag nochmal meinen endgültigen einspruch ins forum ... drückt mir schonmal die daumen

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10.02.2005, 09:37 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

bei meinem auto waren motorhaube stoßstange und beide scheinwerfer dahin und beim anderen auto im ersten moment so gut wie gar nix. am felgenrand ist ein 5cent grosses stück abgebrochen und ein kleiner schlitz im reifen (kein luftverlust) und 2 3 wirklich kleine beulen in die heckschürze!

die ungleichheit der schäden an den beiden autos erklärt sich dadurch dass ich das andere auf der hinterachse getroffen habe! und das macht die sache so schwierig! er ist zu ner honda-werkstatt gefahren und der konnte nix an der achse erkennen, hat aber zu einem gutachter geraten. was beim gutachten rausgekommen ist weiss ich noch nicht!

zum glück wurde niemand verletzt !!!

hab gesagt dass es kein weltuntergang ist! ich versuche mich nur mit händen und füßen gegen diese nachschulung zu wehren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
10.02.2005, 16:51 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Ich möchte mich zuächst bei den vom unfall betroffenen entschuldigen in froh, dass es nur bei einem leicht zu behebenden blechschaden geblieben ist.

es kam zu diesem unfall, weil ich aufgrund des dort parkenden abschleppwagens die straßeneinmündung und das herausfahrende fahrzeug erst im letzten moment erkennen konnte. ich habe sofort reagiert und eine vollbremsung durchgeführt, dennoch bin ich trotz angemessener (die anwälte meinten ich soll das reinschreiben) geschwindigkeit leider in das andere fahrzeug auf dem nassen kopfsteinpfalster gerutscht.

konsequenzen aus diesem verstoß wären für mich drei punkte und eine anordnung zu einem aufbauseminar in höhe von über 300 EURO. ich bitte sie zu prüfen, ob eine geringere strafe oder eine andere entscheidung von seiten der behörde möglich ist.
ich hab aus diesem vorfall gelernt und werde in zukunft noch aufmerksamer fahren.




das werde ich so da reinschreiben und morgen abschicken. natürlich achte ich dabei auf grammatische korrektheit. wenn ihr noch einen guten tipp habt dann bitte reinschreiben bis heute abend!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
10.02.2005, 19:19 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

>>wenn ihr noch einen guten tipp habt ...<<

Ab und zu ein paar Großbuchstaben könnten nicht schaden... sofErN sie aN dEr riChtIgeN STelLe sItzeN *ggg*

Viel Erfolg!
W.i.A.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
10.02.2005, 23:53 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

sorry........
mir schwillt grade der kamm........
da versuche ich meine kiddies darauf hinzuweisen, dass man bei unklarer vorfahrtslage sich nötigenfalls mit dem anderen verkehrsteilnehmer verständigen sollte.....und da knallst du mit deiner kiste durch ne 30zone und verbiegst dem anderen die karre?? und bettelst noch um hilfe mit der hoffnung auf gesetzliche schlupflöcher?
boah
und dann ist dir die gegend noch bekannt??
nee.leute
nicht nen fatz verständnis
sorry
ich würde dir ne nachschulung um die ohren hauen bist du lachst.
lieben gruss
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
11.02.2005, 00:03 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Nu mach mal Halblang, Gevatter!
Wenn Du so ein alter Hase bist, dann weißt Du auch, dass ein Unfall jedem passieren kann. Auch Dir!

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11.02.2005, 08:31 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

die sache mit der aussage hat sich erstmal nach hinten verlagert und wird vielleicht unnötig sein ... weil ich an ein paar drähtchen gezogen habe die da was machen könnten ...

zu karsten:
zum glück haben die bullen nicht festgestellt dass ich mit 130 durch die 30er geknallt bin und grade dabei war mein kokain an die kunden zu verteilen und selber noch auf nem angel dust trip war!

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11.02.2005, 12:50 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

das hat mit korruption nix zu tun ... glaub du hast mich da falsch verstanden

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
11.02.2005, 13:46 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

"Ich wusste garnicht, dass der lange Arm des Gesetzes Korrupt ist?"

Naiv.

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11.02.2005, 14:20 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

ist halt n hohes tier das schwer zu erreichen war ... und ich wollte halt im notfall noch ne vernünftige aussage in der hinterhand haben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.02.2005, 18:34 Uhr

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F., jetzt hast Du mich ja schon ein bisschen neugiereig gemacht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
24.02.2005, 22:05 Uhr

verfahren eingestellt

das ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich wurde eingestellt!

danke an die leute die versucht haben mir gute tips zu geben (u.a. wächter im all) und die die mir die daumen gedrückt haben!
und ätschi bätsch an die die sich negativ geäussert haben!

hab aus dem fehler gelernt! fahre vorsichtiger! wirklich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
25.02.2005, 15:23 Uhr

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und wie hast du es nun gemacht?

ich will auch solche drähtchen haben!!! (man weiss ja nie...)

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25.02.2005, 18:50 Uhr

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man muss nur clever sein nachdem man mist gebaut hat!

am cleversten jedoch ist es erst gar nicht in so einen trouble zu geraten!

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25.02.2005, 18:54 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

rede nich so ewig um den heißen brei herum!!

oder willst du es uns nich sagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2005, 19:33 Uhr

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Wie war P3? Was hast Du geschrieben?

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26.02.2005, 15:13 Uhr

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ich hab mathe p3 und die klausur nicht meinen erwartungen und meinem können entsprechend geschrieben! soll heißen kleines blackout ... ärger mich grad grün und blau weil ich doch eigentlich alles konnte!

zum verfahren .... ich will kein großes geheimnis draus machen, aber ich werde nie im leben namen bekannt geben oder so!
ich habe meine aussage ähnlich wie ganz oben geschildert geschrieben und zusätzlich kam noch eine bitte von mr. x vom bußgeldverfahren abzusehen, da mr. x mich kennt und ich n guter fahrer bin!

fertig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.02.2005, 16:30 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

bei uns war ide klausur ziemlich schwer.... na ja, donnerstag is vorbei.

Mr X ist ein netter Mann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
26.02.2005, 19:04 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

und genau deswegen kriegt er ne flasche wein von mir, hehe ...

was hastdu p3 ? bin schon dienstag durch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.02.2005, 00:40 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

Bio... die Klausur war gar nicht typisch für Mah. Schreib dann Mittwoch WP und Donnerstag Deutsch (oder andersrum).
Was geht eigentlich Freitagabend?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
27.02.2005, 00:59 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

ich dacht um 1 treffen aufm sportplatz und saufen! dann zwischen 6 und 8 in keller und saufen ... und dann in speicher saufen! und dann mitm auto nach hause fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
27.02.2005, 19:04 Uhr

zu: Einspruch Rechts vor Links ... ein vorschlag

ich werde es machen, es sei denn jaXon verschafft mir auch solche guten kontakte ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- in gleicher Richtung fahren

- entgegenkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen