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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
07.03.2005, 15:31 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

also wenn du einspruch erheben willst dann lohnt es sich erst dann, wenn du wirklich 100%ig unschuldig bist!

was genau ist denn passiert ? was genau wird dir vorgeworfen ? du hast doch schon geschrieben dass du mit deinem einspruch keine chancen hattest ?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.03.2005, 15:43 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Was denkst Du eigentlich?

Zunächst musst Du im dichten Verkehr auf der Autobahn 130km/h oder sogar noch schneller gefahren sein.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre der korrekte Abstand mindestens 65m zum Vorausfahrenden. Da Du 100 Euro und drei Punkte bekommen hast, hast Du jedoch weniger als 3/10 des erforderlichen Abstandes, also irgendwas zwischen 13 m und 19,5 m gehabt. Bei weniger als 13 m hättest Du nämlich einen Monat lang in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzend über Deine Drängelei nachdenken dürfen.

Gerade weil man es gefilmt hat, kommst Du mit der Ausrede, es wären andere in Deinen angeblich so korrekt eingehaltenen Abstand hineingefahren, nicht durch. Das wäre ja sonst auf dem Video zu sehen gewesen.

Du scheinst nicht die Spur einer Ahnung von richtigem Abstand zu besitzen, denn bei 130 km/h und etwa 15 m (= etwa drei Fahrzeuglängen) Abstand muss Dein Vordermann nur einmal kräftig bremsen und Du fährst auf, bevor Dein Fuß am Bremspedal ist.

Da scheint ordentlich Nachschulungsbedarf zu bestehen.

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07.03.2005, 16:05 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Dann scheinst du ja bei 95% aller Verkehrsteilnehmer Nachschulungsbedarf zu sehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.03.2005, 16:52 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Der Text kommt mir irgendwie bekannt vor!! Glaube der wurde genauso hier schonmal gepostet!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.03.2005, 20:25 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Wenn du wegen dem Abstandsverstoß rechtskräftig Punkte bekommst, kannst du auch gegen die Probezeitfolgen nichts mehr tun. Da gibt es keine weitere Einspruchsmöglichkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen