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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
17.04.2005, 04:37 Uhr

Probezeit, im Januar geblitzt, 40 km/h zu schnell

Hallo,

Ich bin im Januar geblitzt worden. Ich bin innerortschaft mehr als 40 km/h gefahren.

Meine Frage: Bekomme ich irgendwann einen Brief? Heute ist April! Ich denke, dass man bis zu 3 Monate warten sollte?

Also habe ich Glück gehabt?

Mfg Adam

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
17.04.2005, 13:00 Uhr

zu: Probezeit, im Januar geblitzt, 40 km/h zu schnell

mir geht es wohl genauso... ich befinde mich momentan in der 10. woche nach ner blitz-aktion und bisher ist nix gekommen.

was mich auch stutzig macht, ist die tatsache, dass mein vater, auf den das auto zugelassen ist, in der zeit schon zwei briefe vom polizeipräsidenten erhalten hat (unverschuldeter unfall und unangeschnalltes fahren), allerdings mein delikt wohl außer acht gelassen wurde.

haltet ihr die wahrscheinlichkeit für groß, dass da innerhalb von zwei wochen noch was kommen könnte oder?

hat jemand erfahrung, welcher zeitraum als relatives maximum bezeichnet werden könnte?

danke für eure hilfe!
phil

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen