Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bandito
22.04.2005, 16:41 Uhr

MP3 Spieler für Handy gehalten...

hallo zusammen,

habe vorgestern ein problem auf der autobahn gehabt. folgendes ist geschehen:

führerschein B seit dez. 03, CE seit 08.04

ich bin als berufskraftfahrer tätig und oft auf der autobahn unterwegs, an diesem morgen habe ich, wie fast jeden morgen, meinen mp3 spieler mitgehabt. als ich diesen in der linken hand hielt und mit derselben den ohrhörer anzog um kurz in die musik reinzuhören ging auch schon die kelle raus. zivilstreife, haben mir telefonieren während der fahrt vorgeworfen und alles aufgenommen. erklärungsversuche waren zwecklos, hatten keinerlei interesse das gerät zu sehen oder an einer vorführung wie es wirklich war. dazu kam das es stark regnete und der aufgewirbelte wasserdunst die sicht beeinträchtigte. zu schnell war ich nicht.

meine frage:

wie soll ich jetzt vorgehen, soll ich wiederspruch einlegen oder die sache akzeptieren da einspruch sinnlos und geldverschwendung. ich sehe es einfach nicht ein für eine sache bestraft zu werden die ich nie begangen habe.

ist zwar ein b delikt aber immerhin 40 euro und 1 punkt.

hatt jemand ähnliche erfahrungen gemacht, wie stehen meine chancen?

danke im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bandito
22.04.2005, 16:56 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

habe einfach keine lust auf papierkram und nen haufen kohle zu bezahlen. darum zögere ich. wenn die sache eh 0 chancen auf erfolg hat werde ich die fingen davon lassen und in den saueren apfel beißen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
22.04.2005, 18:42 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

»Gerade dann geöhren beide Hände ans Lenkrad.«

Weil?

»habe einfach keine lust auf papierkram und nen haufen kohle zu bezahlen.«

Also meine Reaktion waere mit Sicherheit Einspruch + Rechtsanwalt + Dienstaufsichtsbeschwerde. Schon aus Prinzip.

»Man müsste sich nur noch einmal über rechtliche Seite klar werden, denn es bleibt ja die Frage, ob auch die Tat mit dem MP3-Player selbst nicht auch schon eine Ordnungswidrigkeit war.«

Ohne mit genauer Kenntnis der StVO posen zu koennen, wuerde ich doch behaupten, dass es erlaubt ist sich jeden beliebigen Gegenstand ans Ohr zu halten, _ausser_ eben einem Handy.
Verrueckte Welt.

Grusz,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
22.04.2005, 21:06 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

@heuschrecke:
Obwohl ich dir irgendwie recht gebe (heut erst hat Gott mich beide Haende am Lenkrad haben lassen im richtigen Moment), bin ich der Meinung dass jeder Fahrer in der Lage sein muss in jeder Situation sein Fahrzeug adaequat zu steuern, und zwar notfalls auch mit nur einer Hand. Und er muss in der Lage sein, die zweite Hand sofort, sicher und "blind" zum Lenkrad fuehren zu koennen, wenn sich dies notwendig erweisen sollte.
Wer erst tasten muss "wo war denn nochmal das Lenkrad", oder nicht weit genug geistig vor seinem Auto her faehrt ("hoppala, wieso war da ploetzlich eine tiefe Pfuetze, die mir das Lenkrad aus der Hand gehauen hat?") sollte lieber zu Hause bleiben.
Die Koerperhaltung die man immer in den Fahrschulautos sieht kann ich persoenlich nicht besonders lange durchhalten - also nicht viele Stunden. Ich muss mich da immer mal ein bisschen anders hinsetzen, und die Arme anders halten.
Vielleicht einigen wir uns ja auf "im Regelfall und im richtigen Moment immer" oder sowas.

Gruessli,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
22.04.2005, 22:46 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

Ich kann dir argumentativ kaum widersprechen.
Trotzdem faellt es mir schwer mich dieser Meinung anzuschliessen. Ich finde die Perspektive einfach zu eng gewaehlt.
Das Fahren, das Ueberleben im Strassenverkehr, beschraenkt sich aus meiner Sichtweise eben nicht auf das Einhalten von Gesetzen, sondern auf Ruecksicht, Vorraussicht, Berechnung, Planung, Taktik und vielerlei mehr.
Ich werde sicherlich keinen Fahranfaenger dazu auffordern, Hoechstgeschwindigkeiten zu ueberschreiten, zu telefonieren, oder sonstige Regelverstoesse zu begehen, ich werde ihm auch nicht dazu raten, selbst dann nicht, wenn ich selber es in der betreffenden Situation vielleicht tun wuerde.
Aber ich werde immer derjenige sein, der sagt "trainieren, lernen, ueben", das ganze Leben lang, immer wo und wenn moeglich, damit man "kann" wenn man "muss", also im Falle der Notsituation.
Dies habe ich in meinem obigen Beitrag ausgelassen, und bin stattdessen gleich mit der Folgerung daraus "man muss das problemlos koennen" gekommen.
Mea Culpa, tut mir leid.

Dabei gleich noch eine Frage an die Foerster der Paragraphenwaelder: Gibt es eigentlich eine Vorschrift oder Verordnung, mit welchen Koerperteilen man Fahrzeuge zu lenken hat? Wenn ja, gibt es Ausnahmebestimmungen fuer die Dauer des Schaltvorganges, oder Sonderregelungen fuer Behinderte?
Fuer eine serioese Quelle waer ich dankbar.

Gruesz,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bandito
22.04.2005, 23:18 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

tja, irgendwie schweift das ganze doch recht stark in richtung "hände ans lenkrad" ab.

ich meine darüber müßen wir nicht diskutieren, fakt ist beide hände gehören ans lenkrad!

oder habt ihr noch nie am autoradio rumgefummelt ? oder ne zigarette angemacht?
das ist ja schließlich auch erlaubt!

die wirklichkeit sieht leider anders aus!

wer hat noch konstruktive vorschläge zu meinem posting?

ps
der vorgang hat längere zeit gedauert, da ich immer mal wieder aufs display geschaut habe und wieder abgespielt habe.

weiß jemand ob die das auch auf video festhalten?? dann könnte ich meine unschuld ja auch so beweisen, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
22.04.2005, 23:55 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

»der vorgang hat längere zeit gedauert, da ich immer mal wieder aufs display geschaut habe und wieder abgespielt habe.«

Das ist ja das eigentliche Problem. Das Gucken aus der Fahrtrichtung.
Das "Handyverbot" wie es heute existiert ist ja meiner Meinung nach mehr als verunglueckt, und die Hauptargumente dafuer - Ablenkung durch Gespraech und Haende vom Lenkrad - kommen mir wenig durchdacht vor.
Ich fahr ja auch nicht andauernd gegen den Baum, weil ich mich mit meiner Beifahrerin unterhalte, und mein Auto biegt nicht gleich ab, wenn ich mal das Lenkrad loslasse.
Aber das Gucken aus der Fahrtrichtung, und das fummeln an den Tasten, das ist das eigentliche Problem.
Wenn du aus der Fahrtrichtung guckst faehrt dein Fahrzeug irgendwohin, und meist nicht dahin wo du denkst. Du kannst einfach die Spur nicht halten mit Nahblick. Und wenn es eng zugeht ist das richtig gefaehrlich. Also muss man den Uniformierten schon recht geben, in dem Fall.

Wenn endlich alls Autos und Motorradhelme Head-Up Displays haetten wo saemtliche Information in geschwindigkeitsabhaengiger Entfernung auf die Strasse projeziert wuerden, gaeb es ueberhaupt kein Problem mehr, weder mit dem Navi, noch mit dem Telefon, noch mit dem Tacho.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bandito
23.04.2005, 07:24 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

"oder habt ihr noch nie am autoradio rumgefummelt ? oder ne zigarette angemacht?"


(ok, ich verbessere mich)

deswegen hält man keinen an!
das würde ich gerne sehen, auf der autobahn würde es von polizei wimmeln und sämtliche raststätten wären wegen überfüllung geschlossen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bandito
24.04.2005, 17:11 Uhr

zu: MP3 Spieler für Handy gehalten...

ja, war nur deswegen, keine anderen beanstandungen!

deswegen bin ich ja so verwundert das sie mir nich mal erlaubt haben das ganze aufzuklären.

ist schon komisch, oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen