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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
06.05.2005, 14:07 Uhr

Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Hallo!
Ich habe einen Unfall verursacht, folgende Ordnungswidrigkeit wurde mir genannt: "Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Einfahren in Einmündungsbereich über abgesenkten Bordstein hinweg!"
Am Unfallord hat mir die Polizei gesagt, es entsteht ein Bußgeld von 35 Euro, was ich zahlen muss, da ich Schuld bin, jetzt folgt noch eine Anhörung von mir, dem Verkehrsteilnehmer und Zeugen.
Wird jetzt auch meine Probezeit verlängert, bekomme ich Punkte, muss ich eine Nachschulung machen?
Ich hoffe auf eine Antort von irgendwem, bin nämlich fix und fertig!
Danke *SABINE*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2005, 14:23 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Also... so wie Du die Sache beschreibst gab es bei dem Unfall weder zu Personenschaden, noch zu größerem Sachschaden.
Daher wird Dir, wie der Polizist gesagt hat, ein Verwarnungsgeldangebot über 35 Euro gemacht.

Wenn Du das bezahlst, bist Du nochmal ganz knapp an der Probezeitverlänergung und Nachschulung vorbeigeschrabbt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
06.05.2005, 16:36 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Also der Sachschaden ist schon relativ hoch, bin knapp am Totalschaden bei meinem Auto vorbei. Also der Schaden liegt sicher bei insgesamt 3000 bis 4000 Euro! Aber Personenschaden war zum Glück keiner! Ich musste die 35 Euro noch nicht bezahlen, wird jetzt erst geklärt, ob es wirklich dabei bleibt?
Danke für die schnelle Antwort!
Liebe Grüße *SABINE*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.05.2005, 17:37 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

BKat Nr 47.1: »Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet - mit Sachbeschädigung« => 35 €, und damit keine Folgen für die Probezeit da unter 40 €.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabinchen24680
07.05.2005, 14:20 Uhr

zu: Muss ich mit Probezeitverlängerung+Nachschulung rechnen??

Oh, vielen vielen Dank, da bin ich jetzt schon viel beruhigter! Ich hoffe das bleibt wirklich dabei, da die Polizei mir noch keinen Bescheid bzw. anders das Geld von mir eingefordert hat!
Ist das also trotzdem normal, dass die noch eine Anhörung machen?
Danke für die schnellen Antworten!!
Liebe Grüße *SABINE*

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

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Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt