|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte
Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?
Parken auf der Fahrbahn
Parken auf dem Seitenstreifen
Halten am rechten Fahrbahnrand
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie dürfen nicht nach links weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?
Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten
In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|