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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vinny
28.06.2005, 09:37 Uhr

bei rot geblitzt :(

Hallo,

ich bin in meiner probezeit über eine rote ampel und geblitzt worden. die rotphase war auch schon über eine sekunde. ich hätte gerne gewußt wie es sich verhält wenn ich die aussage verweigere.
der halter des auteos, mit dem ich geblitzt wurde, war meine mutter und sie hat als der brief kam die aussage verweigert.
in der zwischenzeit wurde das auto verkauft. jetzt hat man mich angeschrieben. kommt noch mehr auf mich zu wenn ich die aussage verweigere und es mir trotzdem nachgewiesen wird? das foto ist nämlich zu 80% eindeutig.

thx

vinny

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
28.06.2005, 11:33 Uhr

zu: bei rot geblitzt :(

»in der zwischenzeit wurde das auto verkauft.«

Das spielt überhaupt keine Rolle.

»jetzt hat man mich angeschrieben. kommt noch mehr auf mich zu wenn ich die aussage verweigere und es mir trotzdem nachgewiesen wird? das foto ist nämlich zu 80% eindeutig.
«


Dann sieht es schlecht für dich aus.
Du brauchst dich zwar grundsätzlich nicht selber belasten. Das wird dir aber auch nicht mehr viel bringen, weil man schon auf dich gekommen ist. Wenn das Foto, dass man dir geschickt hat, zu 80% eindeutig ist, dann kann man auf dem Orginalfoto fast jedes abstehende Häarchen erkennen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen