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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
28.06.2005, 16:21 Uhr

zu: Teilschuld --> Nachschulung?

Soll keine Rechtsberatung sein, und mit dem Nachschulungskram kenn ich mich nicht aus. Bin ich zu alt für.
ABER: Selbst WENN du geblinkt hättest, darf der andere nicht darauf vertrauen. (Manchmal blinkt man ja auch etwas zu früh, wenn zwei Einmündungen oder Einfahrten nacheinander kommen. Da würde ich auch warten, bis das andere Auto wirklich abbiegt.
Wenn du ihr in die Seite gefahren bist, ist dein Blinker kaputt? Wäre gut, man kann nämlich bei den kaputten Glühbirnen festellen, ob sie "an" oder "aus" waren. Hab ich jedenfalls mal gelesen, würde ich deiner Gegnerin mal so erzählen. Vielleicht kriegt sie kalte Füsse, wenn sie fürchten muss, beim Lügen überführt zu werden.

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28.06.2005, 18:26 Uhr

zu: Teilschuld --> Nachschulung?

Ich würde mal sagen, da steht Aussage gegen Aussage. Deine Unfallgegnerin hat zwar einen Zeugen, aber es ist auch der Polizei wohlbekannt, dass man diesen sog. Zeugen nicht zu 100% alles glauben kann ;-)

Im Endeffekt zählen die Tatsachen, also dass sie dir die Vorfahrt genommen hat. Punkt. Dass du geblinkt hast, würde in der Situation wohl jeder erzählen, um sich aus dem Dreck zu ziehen.

Außerdem... sollte die Sache tatsächlich noch weiter gehen, wird man wohl noch weitere Zeugen suchen (die Kreuzung wird vielleicht nicht leer gewesen sein). Und die haben keinen Grund, zu lügen ;-)

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28.06.2005, 22:24 Uhr

zu: Teilschuld --> Nachschulung?

»Sollt ich eine Teilschuld bekommen, muss ich dann ebenfalls zu einem Nachschulungsseminar?«

Solche Sachen wie "Teilschuld" sind Regelungen, die die Versicherungen treffen. Daraus kann keine Pflicht zur Nachschulung resultieren.
Nur wenn von der Polizei bzw. Bußgeldstelle ein Verkehrsverstoß der A-Kategorie vorgeworfen wird, welcher üblicherweise mit einem Bußgeld von mehr als 35,- Euro und Punkten geahndet wird, wird auch eine Nachschulung angeordnet.
Aber auch dies wäre bei einem versehentlich betätigten Blinker nicht erfüllt.

»"... man kann nämlich bei den kaputten Glühbirnen festellen, ob sie "an" oder "aus" waren."

Geht das auch wirklich mit einem Blinker? Ich meine was ist, wenn die Birne gerade dann kaputt ging als sie aus war? Wäre ja nur eine 50:50 Chance.«


Das geht tatsächlich. Soweit ich weiß, ist dabei unerheblich, ob das Blinkerlämpchen im Moment des Aufpralls gerade aufgeleuchtet hat oder nicht. Der Leuchtfaden ist so oder so noch heiß genug, um die entsprechende Verformung aufzuweisen (oder eben keine Verformung).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder