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Bußgeld, Punkte, Probezeit
overtime
27.07.2005, 12:52 Uhr
STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Hallo @ll,
was kann man bei folgender Situation machen:
Man fährt nachts um 2:oo Uhr nach Hause und hält wie immer ordnungsgemäß bei jedem Stop-Schild bis zum Reifenstillstand vor der Haltelinie an um dann zu gucken und weiterzufahren.
Dann hält dich auf einmal dein "Freund und Helfer" an und erzählt dir dass du an dem Stopschild 'da vorne' nicht angehalten hast.
Du fragst nach ob sie das Stopschild 'da' meinen, sie bejahen diese Frage und du weißt 100%ig (ABSOLUT ZWEIFELLOS) das du vor diesem Stopschild komplett gehalten hast!
Wie wird sowas behandelt? Ich mein es würde quasi Aussage gegen Aussage stehn zwei Polizeibeamte gegen einen Fahrer (natürlich OHNE Beifahrer).
Bin mal auf eure Meinungen gespannt...
Lisa98
27.07.2005, 14:04 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Hi!
Ich würde auf jeden fall mal warten bis du einen Schrieb von der Polizei bekommst. Und dann auf jeden Fall Einspruch einlegen. Des steht da drauf wie's geht.
overtime
27.07.2005, 14:16 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
@Heuschrecke:
zu a) ich weiß ja nicht wo du auto fährst, aber ich kenn das anders...auch in der Probezeit ist das nicht so ratsam, denn "Stopschild überfahren" ist ein A-Verstoß (gleiches gilt übrigens auch für nen "Rechtsabbiegerpfeil" wenn die Ampel rot ist und man nicht erst einmal anhält!!)
zu b) ist ja aber offensichtilch so passiert
zu c) in welchem Fall kann das Anhalten an nem Stopschild denn falsch sein??
Waechter im All
27.07.2005, 16:28 Uhr
@ overtime
Was ist denn nun überhaupt weiter passiert? Haben die ne Anzeige geschrieben? Oder es beim erhobenen Zeigefinger bewenden lassen? Ist vielleicht nicht ganz unwichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage.
kornflake_mit_milch
27.07.2005, 18:48 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Am Stopschild kann man sich z.b. falsch verhalten wenn man nicht vor der Haltelinie hält(wenn denn eine da ist).
DaRealAd
27.07.2005, 19:01 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
@overtime: Ein reines "Stopschild überfahren" ohne, dass jemand anderem die Vorfahrt genommen wird, ist kein A-Verstoß und kostet nur 10 € Verwarngeld.
Beim Grünpfeil ist deine Aussage korrekt.
Was haben die Polizisten denn vor Ort gesagt?
Ein solches Verwarngeldangebot hätte ich angenommen und gezahlt, da wird jede Streiterei nur noch teurer, die Aussage der Polizisten ist ja eindeutig.
Ein Widerspruch würde sich nur lohnen, wenn es tatsächlich um einen teureren Verstoß mit Punkten und evtl Folgen für die Probezeit geht.
Duff
27.07.2005, 21:33 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Welche Aussage ist nun korrekt wenn ich ein Stopschild überfahre?
Was passiert mir in der Probezeit, sofern ich nur dabei ertappt wurde und niemanden behindert bzw gefährdet habe?
Duff
Bobbie25
28.07.2005, 12:56 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Ich würde Einspruch erheben. Noch besser sieht es aus, wenn Du mit mehreren Leuten gefahren bist, die das gleiche bezeugen können.
Denke im Zweifelsfall wird die Klage fallen gelassen...
Victoria81
26.07.2006, 18:38 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Hallo alle zusammen,
mir ist heute fast das Gleiche passiert:
ich hielt an einem Stopschield an, sah einen Radfahrer von links kommen und blieb natürlich so lange stehen bis er weg und sonst kein Auto zu nah war, dann fuhr ich los.
Wurde 50 meter weiter von der Polizei angehaten. Als ich völlig empört dem Beamten sagte, dass ich doch anhielt und noch den Radfahrer vorfahren ließ, meinte er ich hätte "aber nicht am Stoppschild" angehalten .... es gab da ja auch keine Haltelinie...
Würdet ihr auf einen Schreiben von der Polizei warten und einen Einspruch einlegen (meine Mutter fuhr mit und kann bestätigen, dass ich am Stopschield anhielt) oder sich wegen 10 euro nicht aufregen und die Sache einfach vergessen (falls es nur 10 euro und keine Punkte sind)?
elected
26.07.2006, 19:01 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Hi,
würde allein aus Prinzip Einspruch erheben... Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen... Wenn man Recht hat und das weiß dann sollte man auch dafür kämpfen.
mfg
MIchael
durbanZA
26.07.2006, 19:15 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
aus Prinzip: Na klasse.
Erhöhtes Risiko mit ungewissem Ausgang. Elected, im Endeffekt sitzen hier die Polizisten am längeren Hebel, man kann sich die Sache einfach über ein Vielfaches verteuern. Hier gilt: Zahlen bringt frieden.
Was sollte ein Eispruch hier bringen?
jules17
27.07.2006, 17:55 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
@durban
vielleicht, um gegen Willkür vorzugehen?
elected
27.07.2006, 19:31 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Eben das ist es...
Wenn ichs mir gefallen lasse, machen die Polizisten das an der nächsten Ecke mit dem nächsten... So füllen sich die Staatskassen und Polizisten haben genug zu lachen... Man darf sich nicht jeder Willkür beugen.
elected
27.07.2006, 19:42 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Ihren Lachhaushalt vielleicht nicht, aber den Staatshaushalt...
Versteht mich jetzt nicht falsch, nichts gegen Polizisten, aber schwarze Schafe gibts nunmal überall, auch bei der Polizei.
durbanZA
27.07.2006, 21:57 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
hehe, das wollte ich auch Fragen...
Außerdem, elected, lachen die viel mehr, wenn man einen sinnlosen Einspruch einlegt, der nicht viel Chancen hat.
heuschrecke, wußtest Du das noch nicht: Für jede geschriebene Anzeige kriegen deutsche Polizisten, weil sie alle solche vorbildlichen patrioten im Auftrag des Staates sind, 5 Euro zum Monatslohn dazu!
MuE
29.07.2006, 16:44 Uhr
zu: STOP-Schild überfahren | Aussage gegen Aussage
Da muss ich dem "alten Mann" Recht geben. Wer bist du schon? Du bist einer von Millionen Steuerzahlern die deren Gehalt aufbringen. Ein "Nichts" also. Gerade weil die Polizei zu zweit unterwegs ist und du allein warst gibt es schon das Problem. Wenn die Ihre Linie fahren und du als einzelner Querschlägst wird dich jeder Richter verurteilen. Gibt dabei aber auch wieder sonderfälle (befangenheit o.ä.)
Und was die Prämien angeht. Beamte werden doch jetzt nach Leistung bezahlt! Oder zählt das für die faule Bande der Polizei immernoch nicht?
(will ja nicht alle über einen Kamm scheren, sicherlich arbeiten auch manche von denen... komme vom bau, und wir haben bekanntlicher weise ja immer was zu meckern)
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