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Bußgeld, Punkte, Probezeit
MaUser
23.09.2005, 17:10 Uhr
Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...
Hi,
Hatte im 3.6.2005 nen Unfall mitm Kumpel. Wollte zu meinem Kumpel fahren wohnt in ner 30er Zone,bin also die strasse entlange gefahren und wollte dann rechts zu ihm reinbiegen. Nur leider war mein Einlenkradius ein bisschen zuweit, liegt aber auch daran das der neue Honda Civic bissel groß ist. Nungut... Plötzlich und ohne erwarten stand auch schon mein kumpel so 10m von der Kurve entfernt und ich war in dem Moment so geschockt das ich nicht mehr bremsen konnte und im Frontal drauffuhr.Das zu muss man sagen das die Strasse nicht sobreit ist und auch schlecht einsehbar ist. Durch dummer Zufall kam auch in dem Moment die Polizei, die den Unfall aufnahm. Da mir aber in meinen 1 1/2 Jahren Autofahren noch nichts passiert war, wusste ich auch nicht, dass man sowas nicht zugeben solle, aber ich tat dies.Naja jetzt am 31.8.05 bekam ich einen Bußgeldbescheit von 75 Euro. Hatte 2 wochen Zeit das Geld zu bezahlen was ich auch tat. Nun sagte mir meine Mutter heute, dass ich 2 Punkte im Verkehrszentralregister bekomme und das 2 Wochen vor meinem Probezeitende ?! Muss ich jetzt mit Aufbauseminar rechnen, oder ähnliches ?! Bitte um Hilfe ...
schnullerbacke
23.09.2005, 19:33 Uhr
zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...
Kannst ja vielleicht auch was dazu lernen. War sicher nicht die erste Kurve mit dem "neuen Honda Civic". Vielleicht mal den Sitz etwas nach vorne, und die Lehne höher stellen, damit man nicht mehr aus dem hinteren Seitenfenster kuckt und vor allem LENKEN kann statt sich an dem runden schwarzen Ding festzuhalten, wenn es in die Kurve geht. Also bitteschön - nach 1-1/2 Jahren Autofahren beim Abbiegen die Kurve nicht kriegen - da ist noch Potenzial!
MaUser
23.09.2005, 20:18 Uhr
zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...
Jetzt übertreib mal net, lehne höher etc... bin kein schnellfahrer oda automodder der mit ner getunten karre rumfährt... Ausreden um de ecke... es war so... wollte eine mal meinungen hören was auf mich zukommt weil ich damit noch nix am hut hatte und keine unsinnigen bemerkungen, weils einfach unsachlich ist...
MaUser
23.09.2005, 21:21 Uhr
zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...
nee will ja nix abschieben, blos ich hatte mit Unfall etc noch nie was am hut ... ich will ja nur wissen, kann ja sein das wenn es nach der probezeit kommt nicht mehr zählt und so geahndet wird... also das ich nicht zum Seminar dahin muss... Tja aber anscheind wirds wohl nix ... :(
xgoedex
24.09.2005, 12:49 Uhr
zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...
»...ich will ja nur wissen, kann ja sein das wenn es nach der probezeit kommt nicht mehr zählt und so geahndet wird... «
Leider ist der Zeitpunkt des Unfalls, bzw. des Verkehrsverstoßes maßgeblich für die Probezeit.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Traktor muss mich durchfahren lassen
Ich muss den Traktor abbiegen lassen
Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?
Die Fußgänger müssen warten
Sie müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
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