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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reza
07.10.2005, 14:29 Uhr

Nachschulung verpasst

Hallo Leute,
eine kleine Geschichte: ich bekam im Juli ein schreiben dass ich ein Aufbauseminar machen muss. Zu dieser Zeit hatte ich private Probleme, die auch zu der Entscheidung geführt haben, dass ich umgezogen bin. Durch den ganzen Stress und zusätzlichen Umzugsstess und dem Landratsamt, das mir sagte,bei Umzug müsste ich mich selbst um eine Fahrschule bemühen hab ichs einfach nicht mehr geschafft.
Eigentlich, habe ich 2 Wochen vor Ablauf noch versucht mehrere Fahrschulen zu erreichen, bei denen ein paar nicht immer erreichbar waren, andere nichts anboten und eine mir gesagt hat, die Frist stehe für den Tag der Vollendung und nicht Teilnahme an einem Seminar. (Der Sohn eines Fahrlehrers hat mir bei erhalten des Briefes damals gesagt, bis dahin muss ich irgendwo angemeldet sein)
Diese Frau meinte, jetzt kann ich eh nichts mehr dran ändern...
2 Wochen später meldete ich mich dann schriftlich bei meinem Amt und erkärte ihnen alles. Darauf bekam ich keine Antwort,erhielt nur einen Verweis, dass mein neues Amt sich darum kümmern wird.
Natürlich weiß ich dass es keine Argumente sind, seine Nachschulung zu verschlafen, dafür gibt es keine Entschuldigung, aber so kanns im Leben eben laufen... wenns dick kommt, dann immer auf einmal.

Meine Frage wäre nun, ob man in einem persönlichen Gespräch diese Sache so klären kann, schnellstmöglich eine Fahrschule zu erreichen, dieses Seminar nachzuholen und den Schein wieder zu beantragen, ohne weitere Schwierigkeiten?
Hab zur Zeit nämlich immernoch genug Stress
Danke fürs lesen :-)
Reza

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07.10.2005, 18:31 Uhr

zu: Nachschulung verpasst

Auf Antrag kann das Amt die Frist verlängern, wenn du also eine Anmeldebescheinigung für das Aufbauseminar vorlegen kannst, solltest du dich schleunigst dort melden, und um Verlängerung der Frist bis zum Abschluss des Seminars bitten.
Wenn das Amt einer Fristverlängerung nicht zustimmt, solltest du deinen Schein freiwillig abgeben (Dann sparst du dir die Gebühren für den Entzug) und nach Abschluss des Seminars kannst du dann die Fahrerlaubnis wieder beantragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Ende einer geschlossenen Ortschaft