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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kerzel
11.11.2005, 15:22 Uhr

betrunken fahrrad

bin mit 2,5 promille auf dem fahrrad von der polizei aufgegriffen worden.
hab keinen unfall gebaut, bin aber noch inner probe zeit.
blutabnahme etc wurde auf der wache gemacht.
was erwartet mich und wie teuer wird das ganze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
11.11.2005, 15:37 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Du hast dich nach § 316 StGB "Trunkenheit im Straßenverkehr" schuldig gemacht. Für Radfahrer gilt dabei ein Grenzwert von 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit.
Du kannst davon ausgehen, dass dir bei einem solch hohen Wert von 2,5 Promille die Fahrerlaubnis entzogen wird und zwar ganz unabhängig von der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
11.11.2005, 16:11 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Ab wann gilt man eigentlich als nicht zurechnungsfähig? Und was würde passieren, wenn man darauf plädiert (und Recht bekommt)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.11.2005, 16:18 Uhr

zu: betrunken fahrrad

@ xgoedex: Beim Fahrrad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille...


Die Fahrerlaubnis kann hier aber nicht im Strafverfahren entzogen werden, da kein Kraftfahrzeug geführt wurde. Eventuell will aber die Führerscheinstelle dann eine MPU sehen, 2.5 Promille sind doch ein Anzeichen für häufigen Alkoholkonsum und entsprechende Gewöhnung.
Für die Probezeit ist das darüberhinaus ein A-Verstoß, d.h. ein Aufbauseminar wird auch noch fällig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
11.11.2005, 16:46 Uhr

zu: betrunken fahrrad

MPU ist bei 2,5 Volt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Schau mal bei www.mpu.de vorbei, wirste ganz sicher brauchen!

Viel Spaß, die Führerscheinprüfung, vor der sich schon so viele einnässen, ist ein absoluter Klacks dagegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
11.11.2005, 16:46 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»Beim Fahrrad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille...«

kann man sehen wie man will... 1,5 ist die Grenze, darüber ist es strafbar (so verstehe ich das).
Der Wert ist ja auch in keinem Gesetz festgelegt, sondern beruht auf einschlägigen Gerichtsurteilen (Grenzwert für Radfahrer von 1,5 Promille z. B. laut OLG Celle, Urt. v. 10.03.92). Glaube es gab auch schon Urteile, die 1,7 Promille zu Grunde gelegt haben).
Aber 1,6 Prom. ist wohl der geläufigste Wert.

»Eventuell will aber die Führerscheinstelle dann eine MPU sehen, 2.5 Promille sind doch ein Anzeichen für häufigen Alkoholkonsum und entsprechende Gewöhnung.«

Das kann man wohl sagen!
Muß die Führerscheinstelle eine MPU vorschalten, oder kann sie die FE aufgrund dieses entspr. hohen Wertes nicht gleich entziehen, da bis auf weiteres von einer Untauglichkeit zum Führen von Kfz. ausgegangen werden muß?

@ HansWerner
»Ab wann gilt man eigentlich als nicht zurechnungsfähig? Und was würde passieren, wenn man darauf plädiert (und Recht bekommt) «

Was du meinst ist der Vollrausch-Paragraph 323a StGB.
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil der infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.11.2005, 17:47 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»Die Fahrerlaubnis kann hier aber nicht im Strafverfahren entzogen werden, da kein Kraftfahrzeug geführt wurde.«

Oh, das ist aber ein erheblicher Irrtum. Die 0,5-Promille-Grenze gilt zwar nur für Kraftfahrzeuge, nicht jedoch die Trunkenheit nach § 316 StGB. Die gilt für alle Fahrzeugführer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.11.2005, 17:53 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Korrektur: Es ging ja nicht um die Bestrafung nach § 316 StGB, sondern um die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB - die ist tatsächlich durch das Gericht nur dann möglich, wenn die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Mein Fehler.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
11.11.2005, 21:32 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Der Blutproben-Doc sagte letztens, die Sterblichkeit einer nicht-alkoholgewöhnten Person liegt gewöhnlich bei ca. 3 Promille.

Also.. zum Klo kriechen könnte bei 2,5 schon schwierig werden. Da kann man bloß froh sein, wenn man sich in stabiler Seitenlage befindet und nicht auf dem Rücken liegt, sonst wird man unter Umständen nie wieder nüchtern und nimmt den BAK-Wert mit in die Kiste.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
12.11.2005, 06:30 Uhr

zu: betrunken fahrrad

hallo Kerzel,

wenn Du mit 2,5 Promille auf ein Fahrrad gekommen bist, dann ist der Führerschein das geringste Problem, das Du hast. Du bist noch in der Probezeit. Ich nehme deshalb an, dass Du so etwa 20 Jahre alt bist.

Ich habe mich hier schon einmal als trockene Alkoholikerin geoutet. Ich weiß sehr genau wovon ich spreche, da ich auch ehrenamtlich in der Suchthilfe tätig bin.

Ich kenne auch sämtliche Ausreden:
-Ich trinke nur am Wochende
-Es war ein einmaliger Ausrutscher
-Ich habe zufällig an diesem Abend hintereinander einige Schnäpse getrunken. Sonst trinke ich ja nur Bier
usw.

Ein Alkoholiker muss nicht unbedingt rund um die Uhr trinken. Ein Alkoholiker kann durchaus auch Pausen einlegen. Sogar für mehrer Wochen. Er wird aber immer wieder mal zu viel trinken und die Abstände zwischen den Abstürzen werden immer geringer. Erst in der Endphase, der chronischen Phase, kommt ein Alkoholiker ohne Stoff körperlich nicht mehr aus.

2,5 Promille und Rad fahren, das lässt auf hohe Gewöhnung schließen.

Tu etwas, Du zerstörst Dir sonst Dein Leben. Es genügt nicht, einfach mal eine Weile nichts zu trinken. Setze Dich doch mit einer Suchtberatungsstelle, einem Arzt oder einer Selbsthilfegruppe in Verbindung. Alkoholismus ist eine Krankheit und keine Charakterschwäche. Es ist keine Schande krank zu sein, aber es ist eine Schande, nichts dagegen zu tun.

Als Alkoholiker kann man eventuell sogar einige Jahre seinen Job ausfüllen. Aber was ist das für ein Leben, wenn man ständig dem Feierabend oder dem Wochenende entgegenfiebert, an dem man sich dann endlich wieder ordentlich die Kante geben kann?

Ich habe erst als ich trocken geworden bin verstanden, wie ich mir selber die Zeit gestohlen hatte. Welchen Stellenwert der Alkohol in meinem Leben gehabt hat. Ich kann die verlorene Zeit nicht mehr zurückholen.

Alkohol verändert alles zum Negativen und macht eine glauben, dass das Leben nüchtern nicht zu ertragen wäre. Dabei ist es genau umgekehrt. Erst als ich aufhören durfte zu trinken, begann ich wieder zu leben.

Es tut mir leid Kerzel. Ich weiß, dass Dich mein Beitrag ziemlich ärgern wird. Als ich noch getrunken habe, war ich gar nicht gut auf Menschen zu sprechen, die mir sagten, ich hätte ein Suchtproblem. Das waren für mich Oberlehrer, Idioten oder noch schlimmeres.

Heute weiß ich, es waren die Mutigen. Es waren solche, die auch ahnten, dass sie sich dabei mit mir anlegen mussten. Die anderen haben hinter meinem Rücken darüber geredet. Ich habe das zum Teil später mitbekommen.

Nebenbei bemerkt. Ich bin nicht miesepetrig drauf. Ich weiß, dass es viele Menschen gibt, eigentlich die meisten, die normal trinken können. Ich bin denen nicht neidig um ihr Vergnügen. Die vertragen das eben. Es kann auch jemand mal betrunken sein, ohne dass das gleich eine Katastrophe wäre. Aber 2,5 Promille erreichen solche Menschen nie. Die würden bei diesem Blutalkohol-Wert nicht mal mehr auf einem normalen Stuhl sitzen können.

Das ist der Unterschied!

Ich bin seit gut 19 Jahre trocken und das Leben macht mir Freude. Ich kann so vieles tun, was Spass macht.

Ich weiß, dass es auch schön sein kann zu trinken. Es gibt 1000 schöne Dinge im Leben. Eines davon ist Alkohol. Nur, wenn ich als Alkoholikerin trinke, dann kann ich die anderen 999 vergessen.

Ich wünsche Dir alles Gute und eine baldige Einsicht.

Gruß Dani

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
12.11.2005, 14:46 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Dani, mein Reden, allerdings werden solche Warner, wie du ja schon schriebtest, mehrheitlich übel angegangen. Alkis sind immer die andern, man sollte doch froh sein darauf aufmerksam gemacht zu werden wie man auf sein Umfeld wirkt, knülle registriert man das sowieso kaum.

2,5 und noch motorisch halbwegs intakt bedeutet ein echtes Problem, so jemand braucht eigentlich keine Pappe, der ist egal wie doch mehrheitlich illegal unterwegs.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
12.11.2005, 17:35 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Bin vor einigen Wochen in Zusammenhang mit einer in der Nähe begangenen Sachbeschädigung (Randalierer) von der Polizei (zu Fuß) angehalten worden, und sollte pusten: 1,95 Promille.
Wäre durchaus noch fähig gewesen Fahrrad zu fahren, zur Kloschüssel wäre ich allemal gekommen, war aber auch nicht nötig.

Im Gegensatz dazu bin ich nur einmal unter Einfluss von Alkohol Auto gefahren - einem halben Glas Rotwein.

Ich finde es eine Frechheit, lediglich auf Grund einer hohen BAK die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ anzuzweifeln. Ebenso verhält es sich mit dem Konsum von weichen Drogen.

Der Schluss ist weder zwingend, noch so häufig richtig, das er in der Abwägung der ihm entgegenstehenden Rechte des Einzelnen zu rechtfertigen wäre.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
12.11.2005, 20:02 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Glaubst du, aber rechne trotzdem mit einer Benachrichtigung der Fsst, knapp zwo Promille ohne Totalausfall ist auch höchst verdächtig.

Probiere dann dort deine Argumentation auch mal aus, vielleicht ringt es dem ein oder anderen dort ein dezentes Lächeln ab, helfen wird es aber nicht.

Wo werden dir elementare Rechte beschnitten wenn es heißt das du als Gewohnheitstrinker oder Drogenkonsument nicht geeignet bist zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr?

Das ist sogar straffrei, außer man begeht eine Straftat unter Wirkung von irgendwelchen Drogen.

Daß du nur einmal unter Alk gefahren bist glaubst vielleicht du, mal die Fahrten mit Restalk dabei gezählt?

Man rechnet grob pro Stunde 0,1 Promille Abbau, rechne mal nach wievielen Stunden du nach deinem Alkgenuss hättest wieder fahren dürfen. Hattest du jedesmal ausreichend Zeit verstreichen lassen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
12.11.2005, 21:38 Uhr

zu: betrunken fahrrad

im ernst, warum sollten die wen benachrichtigen wenn er ZU FU? unterwegs war?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
12.11.2005, 22:19 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»im ernst, warum sollten die wen benachrichtigen wenn er ZU FU? unterwegs war? «

Das wird dann gemacht, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die die körperliche oder charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kfz in Frage stellen. So z.B. wenn Verdachtsmomente bestehen, die auf einen regelm. Konsum in nicht "normalen" Mengen schließen lassen (z.B. Quartalstrinker = eine Form von Alkoholismus). Oder auch bei festgestelltem Konsum oder Besitz anderer berauschender Mittel gem. Anlage StVG. Und alles unabhängig davon, ob jemand unter dem Einfluß derselben tatsächlich gefahren ist oder nicht.
Warum? Einfach deshalb, damit die Führerscheinstelle ein Auge darauf hat, dass Leuten in berechtigten Fällen die Fleppe abgenommen wird, bevor etwas passiert und andere zu Schaden kommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
12.11.2005, 22:33 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»und sollte pusten: 1,95 Promille.
Wäre durchaus noch fähig gewesen Fahrrad zu fahren«


Fähig vielleicht, aber nicht berechtigt (siehe § 316 StGB).

Kann es sein, dass der letzte Alkoholkonsum (Schluck Alkohol) weniger als 20 Minuten vor dem Alcotest stattgefunden hat? Dann hattest du nämlich noch Restalkohol im Mund- / Rachenraum und der tatsächlich Blutwert dürfte niedriger gewesen sein.

»Ich finde es eine Frechheit, lediglich auf Grund einer hohen BAK die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ anzuzweifeln. Ebenso verhält es sich mit dem Konsum von weichen Drogen.«

Also soll jemand, der Alkohol gewöhnt ist, und er erst bei einem BAK von 1,5 Promille erste Ausfallerscheinungen hat, auch erst bei diesem Wert bestraft werden? Oder wie soll das gehen? Es wird außerdem nicht nur der BAK-Wert für die Urteilsfindung herangezogen, sondern auch das ärztl. Untersuchungsergebnis (Reaktionszeiten, Ausfallerscheinungen, etc.). Deswegen machen die Blutprobenärzte mit den Probanten ja auch immer so lustige Spielchen auf der Wache.

Jeden Tag sterben auf den Straßen junge Menschen aufgrund von Alkohol- oder Drogenfahrten. Und meistens sind nicht die Fahrer selber die Unfallopfer, sondern andere, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Frag mal deren Angehörige, ob die das auch für eine Frechheit halten, aber mach dich auf das Echo gefaßt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
13.11.2005, 01:19 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Bewußtseinsveränderde Drogen und Autofahren geht nicht zusammen. Alkohol und Drogen enthemmen und die Selbsteinschätzung geht verloren.

Deshalb kommt es immer wieder zu Alkoholfahrten oder Fahrten unter Drogen. Jemand der regelmäßig trinkt oder Drogen nimmt, ist als Autofahrer eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit. Jeder hat das Recht, zumindest durch regelmäßigen Alkoholkonsum, sich die eigene Gesundheit oder seinen Verstand zu ruinieren, sich sozial ins Abseits zu saufen oder was es sonst noch für "angenehme" Dinge in diesem Zusammenhang gibt

Nebenbei bemerkt kostet diese "persönliche Freiheit" der Allgemeinheit schweineviel Geld. Ich kenne einige Fälle, die waren zwei- bis dreimal auf Langzeittherapie und noch öfter beim klinischen Entzug und haben trotzdem weitergetrunken. Keiner von denen war mehr in der Lage, die Behandlungen aus eigener Tasche zu bezahlen.

Wer besoffen randaliert hat für mein Verständnis bereits gewaltig einen an der Waffel. So jemand hat sich einfach nicht mehr im Griff.

Wer geistig nicht mehr in der Lage ist, jederzeit zu beurteilen ob er fahrtüchtig ist oder nicht, der muss sich damit abfinden, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Meine persönliche Freiheit endet da, wo ich zur Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer werde.

Jeder Anhängige hat die freie Wahl sich zu entscheiden. Wer sich für ein nüchternes Leben entscheidet, bekommt in unserem Staat jede erdenkliche Hilfe.

Gruß Dani

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
13.11.2005, 11:42 Uhr

zu: betrunken fahrrad

"Oder auch bei festgestelltem Konsum oder Besitz anderer berauschender Mittel gem. Anlage StVG. Und alles unabhängig davon, ob jemand unter dem Einfluß derselben tatsächlich gefahren ist oder nicht. "

Was ist denn das für ein Blödsinn? Wer sich also besäuft und dann vorbildlich zu Fuß nach hause begibt, bekommt also seinen Führerschein abgenommen...?

Und wenn man hin und wieder mal kifft, ist man auch nicht geeignet Auto zu fahren?

Man kann doch niemanden für ein Verbrechen bestrafen, das er gar nicht begangen hat, nur weil irgendjemand denkt, dass er es vllt irgendwann mal begehen wird.
Und wie soll man denn nach Hause kommen, wenn man weder Auto und Fahrrad fahren, noch zu Fuß gehen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.11.2005, 11:46 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Vielleicht Artikel 2 Grundgesetz? (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)
;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 11:58 Uhr

zu: betrunken fahrrad

hanswerner: dito. im ernst, wenn ich ZU FUSS mit 2,0 angehalten werd krieg ich den führerschein abgenommen????


und wenn das so ist, WO findet man den grenzwert dafür damit man wenigstens weiß ab wieviel amn dann bei ner freundin auch gleich übernachten sollte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.11.2005, 12:03 Uhr

@ HansWerner

Lies doch einfach nochmal gründlich!

Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die für eine körperliche oder charakterliche Ungeeignetheit sprechen, kann die Überprüfung der Fahrtauglichkeit von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.
Bestimmt nicht dann, wenn du mal betrunken zu Fuß nach Hause läufst. Aber wenn du bei über 2 Promille so gut wie keine Ausfallerscheinungen hast und ohne große Verzögerung sinnvolle Antworten geben kannst und überhaupt (außer der Fahne) eher nüchtern als alkoholisiert wirkst, dann stimmt was nicht und man darf wohl mit Recht vermuten, dass vielleicht Anzeichen für Alkoholismus vorliegen.
Solchen Hinweisen wird eben nachgegangen.

Es geht nicht darum, jemanden zu strafen, für etwas was er noch gar nicht gemacht hat.
Es geht vielmehr darum, jemandem eine Erlaubnis zu entziehen (und zwar die Fahrerlaubnis), weil er sonst zu einer Gefahr für andere wird, wenn er weiter Kfz im Straßenverkehr führt. Und das auch erst nach entsprechender gründl. Prüfung und nicht mal eben einfach so.
Wenn das nicht gemacht würde, dann würden Leute "bestraft", die gar nichts dafür können, und zwar schlimmstenfalls mit dem Tode.

Wenn es Hinweise gibt, dass jemand fast täglich besoffen ist, oder Drogen, starke Medikamente o.ä. konsumiert oder auch einfach altersbedingt nicht mehr in der Lage ist ein Kfz sicher zu führen, dann muß es nicht so weit kommen, dass erst jemand unter die Reifen kommt.

Die Rechte des einzelnen gehen immer nur so weit, dass die Rechte andere nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden (allem voran Recht auf Leben und körperl. Unversehrtheit).

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13.11.2005, 12:07 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hört aber da auf, wo andere geschädigt werden. Wer sich bewusst Gesundheit und Verstand wegsäuft und dann auf Kosten der Gesellschaft mehrere Langzeittherapien in Anspruch nimmt, schädigt damit die Gesellschaft. So ganz korrekt kann das ja nicht sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 12:10 Uhr

zu: betrunken fahrrad

soll heißen, wenn ich alkoholiker bin und in ne suchtklinik gehe und die polizei irgendwann mal feststellt dass ich grad nen entzug mache ist der lappen weg? weil wenn ich nen entzug nötig habe bin ich ja ne gefahr fürn straßenverkehr? sry, aber für mich persönlich würde es sich doch dann eher lohnen weiter besoffen zu fahren.



hinweis am rande: wirklich besoffen war ich überhaupt noch nie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 12:11 Uhr

zu: betrunken fahrrad

chiller: ich bezweifel ja dass irgendjemand absichtlich zum alkoholiker wird......

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13.11.2005, 12:13 Uhr

zu: betrunken fahrrad

» Bestimmt nicht dann, wenn du mal betrunken zu Fuß nach Hause läufst. Aber wenn du bei über 2 Promille so gut wie keine Ausfallerscheinungen hast und ohne große Verzögerung sinnvolle Antworten geben kannst und überhaupt (außer der Fahne) eher nüchtern als alkoholisiert wirkst, dann stimmt was nicht und man darf wohl mit Recht vermuten, dass vielleicht Anzeichen für Alkoholismus vorliegen.
Solchen Hinweisen wird eben nachgegangen. «


Wer sich als Betrunkener gegenüber der Polizei korrekt und höflich benimmt, ist also verdächtig, dass er Alkohol-"trainiert" ist. Gut zu wissen. Also muß ich mich als Betrunkener gegenüber der Polizei daneben benehmen und möglichst viele Ausfallerscheinungen zeigen damit ich damit verdeutliche, dass ich Alkohol nicht vertrage und demzufolge nur ganz ganz selten trinke. Alles klar.

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13.11.2005, 12:14 Uhr

@ Heuschrecke

»Die Vorschriften für einen Wehrdienstler oder Zivi sehen vor, dass man allles tun soll, um seine Gesundheit zu halten oder wieder herzustellen.«

Stimmt! Gilt insbesondere für Beamte. Ich glaub das war auch Bestandteil meiner Vereidigung, die ich irgendwann mal geleistet habe.

"Der Grundrechte beraubt" kann man aber dennoch nicht sagen, weil ja im Art. 2 Abs. 1 die Ergänzung drinsteht: ... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetzt verstößt.

Beim Bund (Wehrpflicht) hast du ja nicht mal dein Grundrecht auf Freiheit, denn du mußt dich ja zu bestimmten Zeiten in der Kaserne aufhalten. Aber auch da steht im nächsten Satz in Bezug auf das Recht auf Freiheit: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Also werden die Hintertürchen direkt mitgeliefert.

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13.11.2005, 12:18 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»Wer sich als Betrunkener gegenüber der Polizei korrekt und höflich benimmt, ist also verdächtig, dass er Alkohol-"trainiert" ist. Gut zu wissen.«

"Ausfallerscheinungen" heißt nicht zwangsläufig, dass man ausfallend wird.
Daher kommt der Begriff nicht!
Es reicht auch, wenn man leichte Probleme mit dem Gleichgewicht hat (auf gut Deutsch: man hat die Sohlen rund)

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13.11.2005, 12:20 Uhr

zu: betrunken fahrrad

» chiller: ich bezweifel ja dass irgendjemand absichtlich zum alkoholiker wird...... «

Ja, ich verwechsele auch öfter Wodka mit Wasser. Rein versehentlich versteht sich.

Aber im Ernst: Alkoholiker wird man nicht von heute auf morgen. Bis es soweit kommt muss man schon vorher über einen langen Zeitraum in vollem Bewusstsein getrunken haben. Ich kann nicht monatelang mich regelmäßig zusaufen, der Gesellschaft dann die Kosten aufbürden und das mit Entfaltung der Persönlichkeit entschuldigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.11.2005, 12:22 Uhr

zu: betrunken fahrrad

Nochmal zur Verdeutlichung:

Die Polizei kann in solchen Fällen nicht den Führerschein wegnehmen !!!
Sie kann nur einen Antrag auf Überprüfung der Fahrtauglichkeit an die Führerscheinstelle richten. Diese kann dann eine Überprüfung anordnen und gegebenenfalls (!) die FE entziehen. Dafür werden Fakten benötigt! Das geschieht nicht auf blauen Dunst hin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
13.11.2005, 12:28 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»Ich kann nicht monatelang mich regelmäßig zusaufen, der Gesellschaft dann die Kosten aufbürden und das mit Entfaltung der Persönlichkeit entschuldigen.«

Rein moralisch sehe ich das genau so.
Es geht aber, denn Alkohol ist eine Krankheit, wenn auch eine Krankheit, in die man sich selber reinmanövriert hat. Aber alleine kommt man nicht mehr raus.
Alkohol ist in den westl. Ländern nun mal eine traditionelle Sache und ist damit gesellschaftlich tief verankert. Was wäre Neujahr, Jubiläum, Geburtstag, etc. pp. ohne ein Glas Sekt?
Für den ein oder anderen wirds irgendwann zur Gradwanderung und manch einer stürzt ab.
Das ist das Risiko, dass eine stets mit Alkohol feiernde Gesellschaft auch irgendwo tragen muß.
Vielleicht sollte man wenigstens mal langsam Werbung für Alkohol in jeder Form verbieten. Wäre schon mal ein Anfang.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 12:32 Uhr

zu: betrunken fahrrad

chiller: nicht jeder alkoholiker gibt sich dauerhaft die kante, es gibt auch welche die sich ihre probleme wegtrinken-und dann immer mehr brauchen. das muss man in der situation noch ncihtmla merken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
13.11.2005, 13:14 Uhr

zu: betrunken fahrrad

@Viviane
Wer, wie in Danis Beitrag die Rede ist, klinische Entzüge und Langzeittherapien machen muss, der hat sich nicht mal ein Problem weggetrunken, der muss sich schon monatelang wenn nicht sogar jahrelang Probleme wegtrinken. Da kann man nicht sagen, der hätte nie etwas bemerkt. So ziemlich jeder ist doch schonmal abgestürzt, inklusive meiner Wenigkeit. Aber spätestens am nächsten Tag wird einem Bewusst, was man gemacht hat und zieht seine Lehren daraus. Wer aber keine Lehren ziehen will, der landet im Alkoholismus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 14:29 Uhr

zu: betrunken fahrrad

heuschrecke: das hätte zur folge dass man an den schulen ncih mehr extra langsam fährt-wobei ich dir recht geb, ich bin ein einziges mal geblitzt worden (60 statt 50 innerorts oder so)
NACHTS UM 2 auf einer straße die absolut leer war-natürlich war das bußgeld gerechtfertigt, aber DA ist ein blitzer doch echt energieverschwendung.


chiller: sowas passiert schleichend. man stürzt ja nich immer ab, ich denke eher man sieht die welt etwas rosaner-aber man braucht immer mehr bis man die welt rosa sieht. da is gar kein absturz zu nötig. und wer nicht mitzählt, merkt nicht dass es immer mehr wird.
sry aber du hörst dich an wie die leute die immer meinen an depressionen sei man selbst schuld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 14:48 Uhr

zu: betrunken fahrrad

falsch verstanden. ich fand das bußgeld ja gerechtfertigt. für mich persönlich wars auch sinnvoll, mir war gar nicht aufgefallen dass ich zu schnell war, als ichs blitzen gesehn hab war das für mich der anlass langsamer zu fahren.
ich find die begrenzung da auch sinnvoll-von mir aus auch nachts um 2. nur da nen blitzer hinzustellen (wenn sie in der ganzen nacht 5 autos erwischt haben war das viel) wo eh keiner vorbeifährt find ich einfach ökonomisch schwachsinnig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
13.11.2005, 15:28 Uhr

zu: betrunken fahrrad

» sry aber du hörst dich an wie die leute die immer meinen an depressionen sei man selbst schuld. «

Nein für Depressionen kann man nicht unbedingt was dafür, das ist klar. Aber wofür man was kann ist wenn man sich deswegen gesellschaftsschädigend verhält. Jemand betreibt Raubbau an seiner Gesundheit und die Gesellschaft soll es dann zahlen weil es angeblich zur freien Entfaltung des Menschen gehört. Ich kann dem nicht folgen, sorry.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 15:56 Uhr

zu: betrunken fahrrad

heuschrecke: bekommen sie nicht immer-klassenfahrt.
zur freien entfaltung gehört es nicht-aber vieles geschieht eben nicht in vollem bewusstsein sondern unbewusst.
und auch heute glauben noch sehr viele, wochenendtrinken sei harmlos, weil wer unter der woche ohne alk auskommt ja kein alkoholiker sein könne. DA üsste man endlich mal aufklären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
14.11.2005, 00:11 Uhr

zu: betrunken fahrrad

schrecke: nein ich meinte dass es dann selbstverständlich die eltern nciht mitbekommen.
das mit den teuren alcopos war bescheuert-bei mir gabs die dinger noch nicht udn was war das ergebnis? man kann sich auch wunderbar mit paps vodka volaufen lassen wenn man das mit o-saft mischt, auch mit 14-nur dass DANN der eventuell nötige notarzt nicht mal mehr weiß. WAS es genau war.
das wird ja hauptsächlich deshalb gemacht weil die politiker ernsthaft glauben die kiddies hielten das für limo-sry, aber die sich bei uns mit 14 zugespffen haben haben genau gewusst was sie da tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
14.11.2005, 00:57 Uhr

@ Heuschrecke

Die Polizei kümmert sich sicherlich auch um Verkehrsverstöße u. -straftaten in der Nähe von Kasernen. Mir ist nicht bekannt, dass da Ausnahmen gemacht würden.

Was die Geschehnisse in Bahnhöfen und in Zügen betrifft, so sind hier die Feldjäger und die Bahnpolizei (ehemals BGS, jetzt Bundespolizei) zuständig.
Wenn ich mich an meine Bundeswehrzeit erinnere, so habe ich öfters gesehen, wie randalierende Soldaten recht gewaltsam von den Feldjägern aus den Zügen geholt wurden. Aber oft war auch keiner zur Stelle.

»Ist es der Polizei denn wirklich verboten, gezielt solche Gruppen zu kontrollieren? «

Welche der zuvor genannten Gruppen meinst du genau? Soldaten an Bahnhöfen? randalierende Fußballfans an Bahnhöfen? Oder Soldaten in Pkw mit auffälliger Fahrweise vor dem Kasernentor?

»Ich weiss nicht, ich kann mir einfach nicht erklären, nach welchen Maßstäben die Blitzerorte ausgewählt werden.«

In der Regel soll vorrangig an Unfallbrennpunkten gemessen werden. Das kann aber von Behörde zu Behörde ganz unterschiedlich sein.
An einer ausgebauten Straße in reinen Gewerbegebieten zum Beispiel, muß es nicht unbedingt sein, nachts auf die vorgeschriebenen 50 km/h zu pochen. Das wäre doch ziemliche Abzockerei und außerdem nur schwer zu rechtfertigen. Der beanstandete Fahrzeugführer soll ja schließlich zur Einsicht gebracht werden. Und lange nicht jeder, der zu sehr später Stunde in solchen Gegenden zu schnell fährt, fährt auch vor Schulen und Kindergärten zu schnell. Das erklär mal jemandem: "Sie fahren hier im Gewerbegebiet nachts um 3 Uhr zu schnell, also fahren sie auch vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen zu schnell."
Dennoch werden nächtliche Raser gerne mal sehr gründlich kontrolliert und irgendwas findet man auch oft. Aus meiner Ecke kann ich nur sagen, dass auf Ausfallstraßen nächtliche Alkoholkontrollen gerne auch schonmal mit Geschwindigkeitsmessungen kombiniert werden. Vorausgesetzt natürlich, die Personalstärke läßt es zu, was auch nicht mehr so häufig ist, wobei wir beim nächsten Thema wären...

»Auch an Schwerpunkten wie Diskotheken komme ich häufig vorbei und ich habe in den letzten X-Jahren nicht eine einzige Kontrolle erlebt. Alleine die Uhrzeiten und Orte müssten eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben, durch eine Kontrolle zu müssen. Aber von unseren Freunden sehe ich nichts ... gar nichts.«

Ich kann nur für Oberhausen und Essen sprechen und da ist die Chance in der Nähe von Diskos und anderen Lokalitäten während der Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden in eine Kontrolle zu kommen, sehr hoch. Und es wird auch sehr verschärft in Richtung Drogen geprüft.

»Oder ist die Kriminalität bereits so groß geworden, dass jeder verfügbare Mann mit Diebstahl, Raub und Mord beschäftigt ist und für den Bereich Verkehr keiner mehr da ist? «

Auch das kommt gelegentlich vor. Die Gewaltbereitschaft nimmt stetig zu und darüber hinaus wird der Schreibkram immer mehr. An manchen Tagen hat man länger zu schreiben, als dass man tatsächlich draußen ist. Leider!

»Gerne auch mal einen leicht betrunkenen oder unter anderen Rauschmitteln stehen Fahrer vor mir, der sich nur schwer in seiner Fahrspur halten kann. «

Wenn du sowas Auffälliges beobachtest, schnapp dir ruhig dein Handy und ruf die 110 an. Beschreibe wo du gerade langfährst und was du siehst. Es sollte nicht lange dauern, bis du die ersten Streifenwagen siehst. Bei Hinweisen auf Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluß fliegt normalerweise jedes verfügbare Fahrzeug dort hin. Und wenn es dann doch nichts war, dann ist das auch nicht schlimm. Es wird auch keiner schimpfen, weil du während der Fahrt telefoniert hast. Schließlich ging es um den Verdacht einer Straftat, so dass du ja einen stichhaltigen Rechtfertigungsgrund hast.
Die Polizei kann nicht überall sein und solche Hinweise aus der Bevölkerung sind daher sehr wichtig.

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14.11.2005, 02:16 Uhr

zu: betrunken fahrrad

»Jeder hat das Recht, zumindest durch regelmäßigen Alkoholkonsum, sich die eigene Gesundheit oder seinen Verstand zu ruinieren, sich sozial ins Abseits zu saufen oder was es sonst noch für "angenehme" Dinge in diesem Zusammenhang gibt.«

Diesen Satz habe ich in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben. Das war nicht gut formuliert. Das Wort Recht ist in diesem Zusammenhang nicht richtig, es sollte heißen: "Jeder hat die Freiheit ... usw."

Alkohol ist eine Volksdroge. Die Gesellschaft kann sich keine Feier, kein Jubiläum, kein Zusammensein ohne alkoholische Getränke mehr vorstellen. Es gehört in manchen Männerrunden dazu, sich hin und wieder gemeinschaftlich richtig zu besaufen. Es gilt bei manchen immer noch als Stärke, richtig viel vertragen zu können.

Keiner wird freiwillig Alkoholiker. Kaum jemand der es geworden ist hat sich mit voller Absicht dahin gebracht. Die Zusammenhänge sind komplizierter. Es gibt tatsächlich eine Disposition dafür.

Nun müssen wir Alkoholiker (Ich bezeichne mich als trockene Alkoholikerin) uns den Vorwurf gefallen lassen: Aber man muss doch merken, wenn man abhängig wird. - Ja, zugegeben man merkt es, aber erst wenn es zu spät ist. Erst wenn wir an dem Punkt angelangt sind, uns ein Leben ohne Alkohol nicht mehr vorstellen zu können.

Man muss nicht unbedingt ein Problem, oder Depressionen haben um Alkoholiker zu werden. Der Alkohol hebt erfahrungsgemäß die Stimmung, nicht nur weil er eine betäubende Wirkung hat, sondern weil er die körpereigenen Endorphine ersetzt. Endorphine sind Hormone, die für unsere gute Stimmung verantwortlich sind. Wenn wir öfter mal zuviel trinken, stellen sich einige Synapsen unserer Gehirnzellen auf diesen Ersatzstoff um, so dass sie die Endorphine nicht mehr aufnehmen können. Das bedeutet, dass wir dann unzufrieden sind, solange wir nicht trinken können.

Am Anfang ist das ganz wenig aber es genügt, dass wir uns immer mehr auf die Stunde, auf den Tag freuen, an dem wir wieder Alkohol bekommen. Der Teufelskreis beginnt. Wir haben uns bereits in eine psychische Abhängigkeit hineinmanövriert, ohne dass wir nach außen besonders auffällig wären. Auch die Alkoholmengen, die wir benötigen um den erwünschten Zustand zu erreichen steigen langsam aber kontinuierlich an. Wir beginnen uns unseren Alkoholkonsum schön zu lügen. Wir beobachten andere, die wesentlich größere Mengen konsumieren und denken: "Na, so schlimm kann das ja bei mir wohl noch nicht sein."

Langsam machen wir uns Gedanken darüber. Dann beginnen wir uns selber Trinkmuster zurechtzulegen: Alkohol gibt es nur am Wochenende; oder - Kein Drink vor Sonnenuntergang.

Die nächste Ausrede wird sein. Ich habe das im Griff, ich weiß wann ich trinken kann und außerdem vertrage ich ja auch eine ganze Menge.

Irgendwann kommt der Punkt, an dem es für die Kraftfahrer unter uns besonders spannend wird. Alkohol unter einer bestimmten Menge ist für uns uninteressant geworden, weil wir dann den gewünschten Zustand nicht erreichen. Außerdem sind einige von uns dann schon so weit, dass wir ab einer bestimmten Menge die Grenzen nicht mehr kennen und weitertrinken. Wir sind inzwischen zur Gefahr für die Allgemeinheit geworden, würden aber am liebsten jedem ins Gesicht springen, der uns das auf den Kopf zusagt, mit der festen Überzeugung: "Ich habe das doch unter Kontrolle, ich kann jederzeit aufhören."

Um den Beweis anzutreten legen Alkoholiker dann immer wieder Pausen ein, manchmal sogar Wochen oder Monate am Stück. (Deshalb nützt es bei der MPU ja auch nicht viel, nur irgendwelche Laborwerte vorzulegen und zu sagen, ich trinke soundso lange schon keinen Tropfen mehr.)

In dieser Phase ist der Alkoholiker als Kraftfahrer zur tickenden Zeitbombe geworden. Er hat eine Gewöhnung erreicht, die ihn dazu befähigt bei einem ziemlich erhöhten Blutalkoholgehalt scheinbar noch recht gut zu funktionieren, keine Probleme beim Sprechen, kein schwankender Gang. Depressionen im nüchternen Zustand sind bereits obligatorisch, sie werden zur Ausrede fürs Trinken. Der Alkoholiker erweckt sogar bei Außenstehenden den Eindruck, dass er trinken muss, weil er ja so depressiv ist. Der Alkoholismus hat sich zum Krankheitsbild entwickelt.

Was war zuerst? Die Henne oder das Ei?

Wenn man weiß, dass, absolut niedrig geschätzt, nur jede fünhundertste Trunkenheitsfahrt aktenkundig wird, dann kann man sich leicht ausrechnen, was für ein Gefahrenpotential dahintersteckt. Wer sich befähigt fühlt, sich mit über 2 Promille auf sein Fahrrad zu setzen, wo er doch dabei seine eigenen Knochen am meisten gefährdet, der fühlt sich an einem anderen Tag auch in der Lage in diesem Zustand ins Auto zu steigen.

Ich beschreibe das deshalb so genau, weil mindestens fünf Prozent der Bevölkerung ein Alkoholproblem haben und ich mir sicher bin, dass auch hier im Forum mindestens ein/eine KandiatIn liest und schreibt. Es sind ebenso viele Frauen wie Männer betroffen.

Dass Alkoholismus eine Krankheit ist, entbindet uns Alkoholiker aber nicht der Verantwortung, weder uns noch der Gesellschaft gegenüber. Wir müssen verstehen lernen, dass Trinken vom Trinken kommt. Nur wir selber können den Teufelskreis durchbrechen. Wir können es aber nicht mehr alleine. Wir können uns einer Selbsthilfegruppe anschließen und wir können professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist unsere Pflicht das zu tun, wenn wir das Problem erkannt haben.

Wenn jemand von uns mit 2,5 Promille vom Fahrrad gepflückt wird, dann ist es das Recht unserer Gesellschaft dem Betreffenden die Grenzen zu zeigen, die er selber nicht mehr erkennen möchte. So etwas ist eine unangenehme Erfahrung. Der Druck von außen kann aber auch ein guter Anstoß sein, das Leben wieder in die Hand zu nehmen und etwas gegen die Krankheit zu unternehmen. Hilfe bekommen wir von allen Seiten. Von dem Geld, das wir in Zukunft weniger für Alkohol ausgeben werden, können wir locker eine MPU oder ein fälliges Bußgeld bezahlen.

Wenn wir nicht aufhören zu Trinken, dann kommt die nächste Strafe bestimmt. Wir schaffen uns diese Strafe selbst, nicht irgendein Richter oder die Gesellschaft. Je eher wir aussteigen können, um so leichter wird es uns fallen.

Ich weiß, es ist sehr schwer die drei Worte auszusprechen: "Ich bin AlkoholikerIn". Den noch trinkenden fällt das besonders schwer. Ein Alkoholiker empfindet das als Schmach und Schande, hat aber, kurioserweise, wenig Hemmungen, sich in aller Öffentlichkeit die Kante zu geben.

Ich habe in meinen inzwischen 19 trockenen Jahren den Alkohol nie vermisst. Ich weiß, dass ich zuvor Sklavin dieser Droge war. Trotzdem bin ich auf der Hut. Auch für mich ist das erste Glas immer nur eine Armlänge entfernt. Ich besuche noch heute regelmäßig eine Gruppe der Anonymen Alkoholiker.

Im übrigen ist es kein Problem für einen trockenen Alkoholiker, der die entsprechenden Schritte unternommen hat, der über einen längeren Zeitraum bewiesen hat, dass es ihm möglich ist nüchtern zu leben, der weiß, dass Alkoholismus eine Krankheit ist die man nicht heilen kann, die aber zum Stillstand gebracht werden kann, eine MPU ohne größere Probleme zu bestehen. Die Psychologen, die die entsprechenden Gespräche führen kennen das Krankheitsbild sehr genau und sie kennen auch ihre Papenheimer.

Bitte entschuldigt diesen langen Beitrag

Gruß Dani

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

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