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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Makaveli212
01.03.2006, 13:59 Uhr

Bußgeld Verjährt??

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe am 28.11.2005 einen Auffahrunfall gehabt, bei dem die Insassen des vorderen Fahrzeugs leicht verletzt wurden. Am 02.12.05, also 4 Tage danach wäre meine Probezeit offiziell vorbei gewesen.
Dadurch, dass es Verletzte gab, müsste das ja eigentlich mit einem Bußgeld und Punkten geahndet werden.
Allerdings hab ich bis heute, (3Monate und 1 Tag später) nur ein Bescheid bekommen, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde, da der Geschädigte keine Anzeige erstatten wollte. Dieses schreiben kam vor ca 4 Wochen.
Aber, wie schon erwähnt, vom Bußgeld bzw Punkten kam noch nichts.
Ist die Sache jetzt schon verjährt, oder muss ich noch damit rechnen, dass was kommt?
Ansonsten ist meine Probezeit ja jetzt endlich vorbei, oder??

Vielen Dank für eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
01.03.2006, 14:20 Uhr

zu: Bußgeld Verjährt??

Hat dir die Polizei damals denn gesagt, dass noch was von wegen Punkten und so auf dich zu kommt, oder haben die direkt Geld von dir genommen?
Wenn du Glück hast, hast du möglicherweise gar kein Probezeitrelevantes Bussgeld bekommen.
Freu dich aber nciht zu früh, es kann sein, dass dir die Polizei direkt vor Ort das Bussgeld abgenommen hat und die Punkte schon längst in Flensburg sind.
Wie man hier hört, kann es dann aber bis zur Aufforderun zum Aufbauseminar über ein Jahr dauern.
Und wenn die Punkte noch kommen, dann kommen die noch.
Und für die Probezeit gilt dann der Tatzeitpunkt, nicht der Tag an dem du die Punkte bekommst.
Mit anderen Worten, wenn du dabei keinen Punkt erhalten hast, dann ist deine Probezeit vorbei, wenn du jedoch Punkte erhalten hast (A-Verstoss), dann haste noch Probezeit bis zum 2.12.2007 und musst nach Aufforderung noch zum Aufbauseminar.

Hoffen wir mal, dass du keine Punkte bekommen hast. Wenn du Gewissheit haben willst, kannst du ja vllt mal bei der zuständgen Polizeidienststelle nachfragen, ob du bei dem Unfall Punkte bekommen hast, oder du machst eine Abfrage, deiner Flensburger Kartei, wenn du jetzt direkt wissen möchtest, was Sache ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Makaveli212
01.03.2006, 14:27 Uhr

zu: Bußgeld Verjährt??

Die Cops vor Ort haben mir gesagt, dass es Auslegungssache ist, und dass es auf den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle ankommt, ob die Punkte kommen, oder ob der ein Auge zudrückt, weil ich zuvor noch nie aufgefallen war und meine Probezeit ja nur noch 4 Tage galt.
Vor Ort haben die mir also kein Geld abgenommen.

Ja, wie genau läuft denn das jetzt mit der verjährung? Sind es doch nicht die 3 Monate? Wenn doch, wieso sollte dann nachträglich noch was kommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.03.2006, 16:11 Uhr

zu: Bußgeld Verjährt??

Nach der Einstellung bei der Staatsanwaltschaft (das war ja noch innerhalb der Verjährung) wurde die Sache an die Bußgeldstelle übergeben, da die Straftat (fahrlässige Körperverletzung) wegen zu geringem öffentlichen Interesse nicht verfolgt wurde. Diese Maßnahme war ja noch innerhalb der Verjährungsfrist und dadurch wurde die Verjährung unterbrochen und hat seit dem neu zu laufen begonnen. D.h. momentaner Verjährungszeitpunkt ist das Datum des Schreibens der Staatsanwaltschaft + 3 Monate.
Die Bußgeldstelle kann nun die zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit ahnden, wenn es ihr sinnvoll erscheint. Wenn es sich nur um einen "normalen" Auffahrunfall handelte, gibt dafür nur 35 € und keine Pukte und damit auch keine Probezeitfolgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Omskoskaja
01.03.2006, 17:34 Uhr

zu: Bußgeld Verjährt??

hallo allen, ich ahbe ein ganz ganz großes problem, ich fuhr in einer 50 zone, also innerorts 80 km/h, es ist noch kein brief deswegen an mich gekommen, ich wollte nur jetzt schmal wissen,also wenn ich wirklich 30 km/h zu schnell gefahren bin, ob ich dann zum Aufbauseminar muss oder ob ich das auch alles irgendwie anderes regeln kann, da der wagen auf meinen vater angemeldet ist. kann ich dann irgendwie angeben das mein vater gefehren ist um dem Aufbauseminar aus dem weg zu gehen??? ich würde mich sehr auf antwort freuen. mfg Omsen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

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Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve