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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
21.05.2006, 18:03 Uhr

Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem. Auf der Autobahn bin ich 47km zu schnell gefahren (127 statt 80), weil ich nicht sah, dass die Geschwindikgeit, die gerade aufgehoben war, schon wieder auf 80 beschränkt wurde .

Also bekam ich ein Schreiben: 3 Punkte Flensburg 1 Monat Führerscheinentzug und 100.- EUR Bußgeld. Ich füllte alles aus, gab alles zu und bekam nach 10 Tagen ein erneutes Schreiben.

Nun heißt es plötzlich: Geldbuße festgesetzt in Höhe von 200.- EUR
Gebühr: 20.- EUR
Auslagen der Bußgeldstelle: 5,07 EUR
zu zahlender Betrag: 225,07


Wie soll ich das verstehen, ist das normal? Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Freundlicher Gruß
Musikus

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21.05.2006, 18:21 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Gründe für eine Verdoppeöung könnte, zB eine einschlägige Vorgeschichte oder Annahme für Vorsatz sein.
Hast Du die 100 Euro Buße schon überwiesen? Dann steht nur noch der Restbetrag aus.

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21.05.2006, 22:50 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Nein, ich habe noch nichts überwiesen, musste auch noch nie einen Führerschein abgeben.

Warum ist eine Verdoppelung nichts ungewöhnliches?
Ich dachte es gibt einen Bußgeldkatalog?

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22.05.2006, 00:00 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Schauen die sich das Foto an? Kann sein, dass sie sahen wie ich telefonierte?:-(

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22.05.2006, 00:33 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Schon, dann wäre aber vermutlich nicht einfach das Bußgeld verdoppelt worden, sondern der Vorwurf der Benutzung eines Mobiltelefons bei laufendem Motor dazugekommen.
Bei einer Überschreitung von 47 km/h kann aber schon mal -von der Örtlichkeit abhängig- Vorsatz angenommen werden.

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22.05.2006, 11:16 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Ich sehe gerade, zur Begründung schrieben sie: "Die Geldbuße wurde wegen 1 Eintragung im Verkehrszentralregister erhöht."

Das ist doch eine unsinnige Begründung, normalerweise müßte so etwas für mich sprechen, nicht gegen mich.-

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22.05.2006, 11:31 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Jetzt habe ich es verstanden, obiges soll nicht heißen, hier wird eine 1. Eintragung gemacht, sondern eine Eintragung ist schon vorhanden. Ja, das kann stimmen...Mist.

Aber danke für die Antworten.-

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22.05.2006, 11:50 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

joa, da haben wir ja die Lösung des Rätsels :)
NUr aus Interesse, was ist denn Deine erste Eintragung?

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22.05.2006, 11:52 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

P.S. Tja, da fährt man 28 Jahre unfallfrei, hat kaum Verkehrsverstöße und dann kommts gleich hintereinander. hm, so ist das Leben....

Mal sehen, wann und wo ich den Führereschein abgeben muss.

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22.05.2006, 11:54 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Die erste Eintragung ist glaube ich ein Punkt (auch wegen erhöhter Geschwindigkeit). Werde mir meinen Punktestand jetzt einmal zuschicken lassen, denn dieser bleibt ja glaube ich 2 Jahre bestehen.

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22.05.2006, 12:18 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Ja, jetzt kann ich mich erinnern, es war vor 1 1/2 Jahren, dummerweise selbige tückische Wegelagererstrecke, Autobahn München-Lindau nach der Unterführung Höhe Germering. Geschwindigkeit wird aufgehoben und nach 1000 m sofort wieder beschränkt. Hier Blitzen sie wie am Fließband.

Ich habe hier übrigens deutlich das Gefühl, dieser Schilderwald wird nur wegen des Blitzens beibehalten. Unter Verkehrserziehung verstehe ich etwas anders.-
Nur mal meine Gedanken hierzu.

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22.05.2006, 12:24 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Die Anordnung des Fahrverbots liegt aber nicht an der Voreintragung, das FV wäre auch so gekommen.
Aber wenn Du sonst so umsichtig fährst können Dir ja die Punkte ziemlich egal sein, denn die sind dann ja bald wieder weg :)

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22.05.2006, 15:25 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Sowas ist echt Scheiße. Bevor ich mein Führerschein verliere, würde ich lieber angeben, dass ich nicht gefahren bin.

Mir ist sowas Ähnliches auch schon passiert, doch da war ich zum Glück außerhalb des möglichen Erfassungsbereich.

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23.05.2006, 10:43 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Hallo Lizzard,

ja, das überlege ich mir das nächste Mal auch.
Leider kam hier alles zusammen, ich telefonierte mit dem Handy und das bei Jahres-Telefonkosten unter 10.- Euro. (Im Ernst!). So wollte ich verhindern, dass sie sich das Foto anschauen. Ist ja zugegebener Maßen auch der Grund, warum ich es übersah.
Andererseits dachte ich auch, na ja, bist selbst Schuld, also zieh die Konsequenzen.-

Gestern sprach ich mit einem darüber, der ähnliches erlebte. Bei ihm wurde Mitten auf der Autobahn nachts die Geschwindigkeit von aufgehoben auf 120, 80, 60 angegeben. Da er recht schnell fuhr, ging er sofort vom Gas aber nicht auf die Bremse und blitz. Er sagte, diese Schilder wurden eigens wegen des Blitzens aufgestellt, nicht wegen irgend einer äußeren Notwendigkeit.

Diese Art der Verkehrserziehung bewirkt genau das Gegenteil von dem, was man erreichen möchte, nämlich mündige und umsichtige Bürger.

Auf der anderen Seite stellt man in "Vorsicht Kamera" eine Ampel Mitten in der Pampa auf und filmt die "deutschen" Menschen die sich am Rot orientieren, wobei km weit kein einziger Autofahrer zu sehen ist. Hierüber lacht dann die Nation.

Auch bei der angegebenen Strecke hat die erneute Beschränkung keinen äußeren Sinn. Es sind keine Häuser in der Nähe, wegen Lärmschutz, die Fahrbahn ist die gleiche wie kurz zuvor oder auch sofort wieder danach, wo Beschränkung wieder aufgehoben wird. Beste Sicht. Aber Polizei Fürstenfeldbruck will Einnahmen. Es gibt so viele Stellen, wo es Einsehen gäbe, wo Verkehrserziehung fruchten würde. Natürlich müßte so ein Polizeibeamter viel länger warten, bis er einen Verkehrssünder findet. Aber das wäre dann korrekt.-

Ja, Lizzard, Du hast recht, beim nächsten Mal mache ich es den Behörden so schwer wie möglich, mich zu erfassen.

Und Durban, ja, ich fahre umsichtig, soll nicht heißen, dass ich immer wie ein Opa fahre, manchmal auch der Toleranz entsprechend etwas flüssig, aber dennoch umsichtig, das würde ich von mir behaupten. (Der andere Punkt wäre im Dezember gelöscht worden.)

Aber, dass dies jetzt für mich KEINE Verkehrerziehung war, ist mir deutlich!
Soll nicht heißen, dass ich nun zum Rambo werde, aber zu einem, der Behörden diesebzüglich erst einmal als Gegner sieht.-
Wie dies das dann in der Praxis aussieht, kann sich jeder denken.- (Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung wäre da nun interessant)

Freundlicher Gruß
Musikus

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23.05.2006, 12:55 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

>>>Ja, Lizzard, Du hast recht, beim nächsten Mal mache ich es den Behörden so schwer wie möglich, mich zu erfassen.<<<

Hehe, denk jetzt aber nicht das ich das absichtlich gemacht habe ;-)
Das war mitten auf der Autobahn. Weil kurz die Mittelleitplanke fehlte, Ging's runter auf Tempo 100 oder 120 Kmh, weiß nichtmehr so genau.

Ich kam mit über 250 an dieses Schild und konnte überhaupt nichtmehr reagieren. Tja, dann blitzte es.

Glück gehabt, es ist nichts gekommen. Die hohe Geschwindigkeit konnten die Blitzer dann echt nichtmehr erfassen.

Hast du jetzt schon den Anhörungsbogen abgeschickt oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2006, 16:16 Uhr

zu: Zu schnell gefahren, erst 100 Euro, dann 225 Euro Strafe

Du behauptest, es würden extre Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet, um dort zu blitzen. Diese These halte ich für recht schwach:

- Die stationären Blitzer werden (anders als Du sagst) in der Gegend von FFB nicht von der Polizei eingerichtet, sondern vom Ordnungsamt. Dieses hat nicht die Kompetenz, irgendwio Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten. Das macht die Autobahnmeisterei. Das Ordnungsamt ist der AM gegenüber nicht weisungsbefugt. Wie sollte da die Verbindung aussehen? Und selbst wenn ein Mitarbeiter des OAs mal bei der AM anruft und sagt "Stell da mal die Schilder auf!", wieso sollte der Autobahnmeister das tun?
- Die Kosten für die Aufstellung der Schilder würde die Einnahmen durch die Verfolgung weit übersteigen. Du schreibst selbst, an der Stelle, von der Dein Kollege spricht, befindet sich ein Geschwindigkeitstrichter. D.h. wir haben 4 * 2 VErkehrszeichen + Aufhebungsschilder. Dazu Arbeitsstunden der Bauarbeiter und die anfallenden Arbeitskosten. Das kriegt so ein Blitzer nicht so schnell wieder rein.
- Du behauptest, die Behörde wolle Einnahmen. Allerdings sieht das Ordnungsamt (oder die Polizei) von den Einnahmen von Blitzer recht wenig. Der Etat einer Polizeidienststelle steigt nicht, weil sie besonders viele Bußgelder erteilt haben.
- Ein Mitarbeiter der Ordnungsamtes hat keinen persönlichen Vorteil aus der Verfolgung möglichst vieler Raser. Er wird nicht am Umsatz beteiligt. Und persönliche "Häme" scheide bei einer stationären Anlage ja wohl aus!

Also ich bestreite ja gar nicht, daß es Stellen gibt, wo mich ärgert, daß da geblitzt wird, aber die These, daß extra dafür Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet werden halte ich schlicht für Blödsinn.

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Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

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Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

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Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden