Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peacemens
07.06.2006, 19:23 Uhr

re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

hört sich luschtig an, aber leider haben die 3 Fotos inkl.Nummernschild mitgeschickt ;o(

Dachte da gibs vielleicht irgendeinen Satz wie bzw.kommen Sie vorbeii...ich=Weiblich Typ auf Foto=männlich ;o(

hab keine Lust nochmal Post zubekommen mit Extrakosten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.06.2006, 20:35 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

äh...
worum geht es? Hast Du eine Frage?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peacemens
07.06.2006, 20:48 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

sorry war erst blöde erklärt,da ich neu hier bin.Hatte eben schon den gleichen Beitrag mit genauer Erklärung geschrieben und Heuschrecke hatte geantwortet!Wusste nicht wie ich Ihr antworten sollte und deswegen hatte ich unter NEU geschrieben! Hmm...

und habt Ihr einen Tipp????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.06.2006, 21:20 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

ach so.
Also, eine Rechtsberatung dürfen wir in diesem Forum nicht vornehmen.

Wenn ein Fahrzeughalter sich nicht erinnert, wer sein Auto gefahren hat, dann kann ihm das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Daß Du nicht gefharen bist, dürfte anhand der Photos ja relativ schnell feststellbar sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
07.06.2006, 21:31 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

>>>ach so.
Also, eine Rechtsberatung dürfen wir in diesem Forum nicht vornehmen. <<<

Lol... Darf ich mal lachen? Seit wann hälst du dich denn daran ;-)

@peacemens
Schreib doch bitte erstmal konkret, wegen was der Busgeldbescheit auferlegt wurde. So kann man hier garnichts damit anfangen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steph
07.06.2006, 21:38 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

Der Fahrzeughalter könnte sich ja plötzlich "wieder erinnern", wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist... Gegen den tatsächlichen Verursacher wurden schließlich keine hemmenden Maßnahmen getroffen, weshalb die Tat ihm gegenüber nach 3 Monaten seit Begehung verjährt ist. Wenn der Fahrer eindeutig identifizierbar ist, kann man auch keiner anderen Person (also z.B. dem Fahrzeughalter, der nicht gefahren ist) ein Bußgeld abverlangen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peacemens
07.06.2006, 21:51 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

1000 dank für eure Hilfen...

tja das ich eine Frau bin weiss ich und das auf dem Foto ein Mann fährt sieht ein Blinder mit nem Krückstock..

Also werde ich keine Aussage machen, nur das ich nicht gefahren bin. Wenn die mit dem Fahrtenbuch kommen...was solls...kein Problem... werde dann immer schön vorsichtig fahren,damit ICH nicht plötzlich auch noch so ein nettes Bild bekomme ;o)

gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.06.2006, 23:30 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

hast Du eine Zeugenbefragung oder einen Bußgeldbescheid bekommen?

@lizzard: I try I try... Tipps geben heißt ja nicht, daß anwaltliche Monopol zu verletzen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peacemens
08.06.2006, 13:08 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

ein bussgeldbescheid inkl. 3 foto's

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
08.06.2006, 15:37 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

solangs keine Punkte gibt ist doch wohl zahlen die einfachere Lösung als jede Fahrt aufzuschreiben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
08.06.2006, 15:58 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

Wie sieht'n das aus mit der Kontrolle des Fahrtenbuches? Muss man es dann vorlegen, wenn erneut ein anderer Fahrer als der Halter mit dem Fahrzeug geblitzt wurde?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
10.06.2006, 13:58 Uhr

zu: re:Foto vom Freund,will aber nicht aussagen!

so schlimm ist ein fahrtenbuch nicht. habe während der zivizeit auch immer eines führen müssen (allerdings wg. des betriebsleiters, nicht wg. der behörden). dennoch es wurde jedes WE kontrolliert.
gibt ja auch elektronische bücher, die das meiste automatisch machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn