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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathy703
12.11.2006, 16:25 Uhr

Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

Also das war so.....
ich bin auf einer landstraße gefahren wo freie fahrt war ohne geschwindigkeitsbegrenzung.dann fuhr ein LKW vor mir den ich unbedingt überholen wollte der war soooo langsam ich hatte auch freie fahrt setzte an zum überholen dann war ich schon auf der überholspur und hinter mir auch einer dann sah ich auf einaml ein schild aus dem schatten des LKws (Klappschild für Kontrollen (Überholverbot und 80kmh))
konnte ja nicht mehr einscheren da hinter mir auhc ein pkw überholen wollte .darauf hin weiter gas gegeben vor dem lkw eigeschert und wurde natürlcihvon der polizei angehalten.jetzt hab ich post wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste?
bin noch in der probezeit und weiß nicht so genau was da auf mcih zu kommt..ich brauche das auto muss jeden tag 45km zur arbeit fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.11.2006, 17:09 Uhr

zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

40 € Bußgeld (+ ca 25,60 € Gebühren) und 1 Pkt.
In der Probezeit A-Verstoß und damit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.11.2006, 17:15 Uhr

zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

» wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste? «

oh je... eben gar nicht. Du musstest eben nicht überholen. Rechtlich gesehen ist die Sache eindeutig:
Ab dem Verkehrszeichen 276 muß jeder Überholvorgang beendet sein. Das Überholen ist nur erlaubt, wenn Du die ganze Überholstrecke einsehen kannst. Dazu gehört auch, daß Du die Verkehrszeichen, die innerhalb der Überholstrecke stehen, erkennen und beachten kannst.
Demnach hast Du den Tatbestand erfüllt....

Aber es gibt ja immerhin den schwachen Trost, daß es kein Fahrverbot gibt...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

36 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe