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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julli
26.12.2006, 12:31 Uhr

Welche strafe erwartet mich :(

Angenommen, jemand (21, nie in erscheinung getreten, keine probezeit mehr) fährt mit 0,8 promille, biegt an einer Ampel ein wenig zu früh rechts ab, landet auf den Schienen der Straßenbahn und muss von dort aus abgeschleppt werden. Der Führerschein wird auf der Wache direkt behalten. Welche Strafen können diese Person erwarten (Führerscheinentzug wie lange und Geldstrafe wie hoch)? Es wurde in anderen foren vom §24a bzw §316 gesprochen, sprich von 1 monat fahrverbot bis hin zu 12!
vielen dank
julli

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.12.2006, 13:23 Uhr

zu: Welche strafe erwartet mich :(

Also: das wird der Richter festlegen. Definitiv klar ist, dass es auf einen Fahrerlaubnisentzug mit anschl. Sperre von x Monaten hinauslaufen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2006, 21:27 Uhr

zu: Welche strafe erwartet mich :(

»Es wurde in anderen foren vom §24a bzw §316 gesprochen, sprich von 1 monat fahrverbot bis hin zu 12!«

Was davon nun zutrifft, hängt davon ab, ob man das Abkommen von der Fahrbahn und das "Hängenbleiben" in den Schienen als alkoholbedingte Ausfallerscheinung betrachtet. Dann läge eine strafbare Handlung nach § 316 StGB vor ("Trunkenheitsfahrt") mit den Folgen Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung einer Sperrfrist.

Würde man das Malheur nicht als alkoholbedingte Ausfallerscheinung ansehen, dann wäre es bei den 0,8 Promille "nur" eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, mit den Folgen 1 Monat Fahrverbot, 250,-- Bußgeld, 4 Punkte in Flensburg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt