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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.02.2007, 14:17 Uhr

zu: Zu schnell gefahren nach dem Aufbauseminar...

klar :)
Wenn diese Überschreitung von 39 km/h die Nettoüberschreitung (abzügl. aller Toleranzen) ist, bist Du mit einem Bußgeld von 75 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkten vorbei, an einem Fahrverbot bist Du um 2 km/h vorbeigeschrabbt (Glück gehabt).

Die Konsequenzen bezüglich der Probezeit sind nicht sooo spektakulär wie beim letzten mal: Die wird angeboten werden, freiwillig an einer verkehrspsycholgischen Beratung teilzunehmen; durch Teilnahme lassen sich zwei Punkte im VZR tilgen.

Allerdings befindest Du Dich jetzt auf der letzten Stufe der Probezeitmaßnahmen: Beim nächsten A-Verstoß (bzw. zwei B- Verstößen) ist der Lappen weg. Und damit ist jetzt nicht ein Fahrverbot gemeint, sondern tatsächlich ein Entzug der Fahrerlaubnis. Also solltest Du die letzten zwei Jahre Deiner Probezeit ruhig angehen, und Du solltest Dir das mit dem Seminar überlegen: Die Chance, so schnell zwei Punkte abzubauen, kommt nie wieder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
23.02.2007, 14:21 Uhr

zu: Zu schnell gefahren nach dem Aufbauseminar...

Hallo Jason,

die Frage kann dir einer ganz kompetent und aktuell beantworten: der Bußgeldrechner dieses Forums. Hier kannst du alle gemachten Angaben einbringen (agO, 39 km/h zuviel, in der Probezeit, bereits am Aufbauseminar teilgenommen), und der Rechner spuckt dir die Ergebnisse aus.
Den Bußgeldrechner findest du oberhalb deines Beitrags rechts (das Geschwindigkeitsschild, das hochzählt).

steffi (38)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen