sugar85
24.02.2007, 12:50 Uhr
Datum des Urteils?
Ich habe innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen.
Mitlerweile ist meine Probezeit aber vorbei und die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob das Datum des Urteils zählt , also die Probezeit dann nicht mehr beachtet wird, oder das Datum des Deliktes.
Bei Punkten verhält es sich wohl so...
Sugar
carhol
24.02.2007, 12:55 Uhr
zu: Datum des Urteils?
das datum des deliktes zählt.
holger