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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neiles
18.03.2007, 16:13 Uhr

Betrunken Fahrradfahren

Hi

mein kumpel und ich haben gestern scheiße gebaut:

wir sind von der einen Kneipe zur nächsten gegangen und auf dem Weg dort hin war ein Studentenheim mit vielen Fahrrädern davor ich bin schon vorbeigegangen da reißt mein Kumpel ein Fahrrad heraus und will fahren aber es war abgeschlossen....

dann geh ich wieder zurück und hab mir eins genommen das nicht abgeschlossen war und hab mich auf dem Bürgersteig draufgesetzt und wollte wegfahren aber die kette war rausgesprungen also hab ich das Rad gegen die mauer gelehnt und ging weiter.....

dann hat mein Kumpel das Fahrrad genommen und ihn hats damit auf die Schnautze gelegt danach hat er das Rad genommen und hat es mitten auf die Straße geworfen wobei der Lenker abgebrochen ist...


Leider haben mehrere Studenten alles von einem Fenster aus beobachtet und haben die bullen gehohlt bei denen mussten wir dann pusten:

Mein Kumpel hatte 2,17 Promille
und ich hatte 0,88 Promille


So jetzt meine Frage was kommt da speziell auf mich zu
und auf meinen Freund

Führerscheinenzug oder was weiß ich



Also ich hab ja eigentlich nichts tragisches gemacht.....


MfG
Danke michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
18.03.2007, 16:22 Uhr

zu: Betrunken Fahrradfahren

Prost!

Wie kann man mit 0,88 Promille so voll sein? Bei 2,17 versteh ich das ja noch...

Führerschein musste keine Angst haben, ihr seid ja quasi nicht gefahren.

Aber Sachbeschädigung, Diebstahl, gef. Eingriff in den StVerkehr (auf die Straße geschmissen) kommen auf euch zu. Und mit gehangen, mit gefangen.

Solange es kein Auto war, was man da klaut  

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18.03.2007, 16:27 Uhr

zu: Betrunken Fahrradfahren

hab ja nicht gesagt dass ich voll war ich war angetrunken desshalb hab ich das rad ja auch gegen die Wand gelehnt und nicht geschmissen....

Mein Freund nimmt eigentlich eh alles auf seine Kappe.....

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18.03.2007, 19:16 Uhr

zu: Betrunken Fahrradfahren

Dann hast Du ja Glück gehabt, wenn er das macht....aber nen Fahrrad zu klauen ist unschön *lol*

Wenn ich solche Aktionen starte, dann aber mit MEINEM Rad  

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19.03.2007, 15:40 Uhr

zu: Betrunken Fahrradfahren

Also ich weiß nicht wie das ausgelegt werden kann......

also ich habs ja eigentlich nciht geklaut ich hab es genommen ein par meter geschoben und habs dann 3 meter vom ursprünglichen ort wieder hingestellt!!!


Ich ärgere mich eh weils ein total scheiß war....

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19.03.2007, 20:00 Uhr

zu: Betrunken Fahrradfahren

ich weiß nich wie das is könnte ihr mir da weiterhelfen?

wenn ich sage ich hab das Rad genommen und hab es nachdem ich gemerkt hab dass die kette heraussen ist wieder hingestellt habe dann können sie mir eigentlich nichts machen oder?

wenn ich sage ich hab das Rad genommen und wollte damit wegfahren(bin aber noch auf dem Grundstück) und habs dann gemerkt mit der kette weiß nicht wie es dann aussieht


mein Freund möchte das jetzt mit dem Fahrradbesitzer selbst klären und den Schaden zahlen, dann hat er eigentlich nur noch den eingriff in den Straßenverkehr wenn das klappt....

ich geh mal davon aus dass Polizei nur wegen dem anzeige erstattet und der Besitzer müsste wegen dem Rad anzeige erstatten...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

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Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen