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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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21.05.2007, 16:49 Uhr

Probezeit und Nachschulung

Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage zur Probezeit und hoffe mir kann jemand weiter helfen. Wenn ich 2 Wochen vor Ende der Probezeit bei einer Vatertagsparty bin und mich ins Auto setzte und die Heizung anmache weil mir kalt ist, dazu noch 0,9 Promille habe, was für Strafen kann ich erwarten und wie lange droht mir Fahrverbot, bzw. muss ich zur Nachschulung? Vielleicht weiss da jemand genauer Bescheid! Ach ja, gibt es für das Bussgeld sowas wie eine Ratenzahlung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.05.2007, 17:14 Uhr

zu: Probezeit und Nachschulung

Wenn du keinen Meter gefahren bist, liegt auch nichts weiter vor.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?

Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen

Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen

Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern