denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr
Ummeldefrist von einem Pkw
Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
to
01.08.2007, 15:03 Uhr
zu: Ummeldefrist von einem Pkw
Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)
Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.