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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HackBot
29.03.2008, 14:33 Uhr

Unfall in der Probezeit

Also mein Kumpel hat am 20.03.2008 ein Unfall gebaut!!
Er hat den Führerschein seit 10. 2007 also noch Probezeit
Folgendes ist passiert: Er ist mit seinem Wagen bei Nässe über Blausteinpflaster (das ist wie Kopfsteinpflaster) gefahren und sein Heck ist ausgebrochen (Heckantrieb besonders schlecht bei Nässe) und hat dabei ein stehendes Auto gerammt. Daraufhin hat er die Polizei gerufen die hat den Unfall aufgenommen und gesagt er muss zum Aufbauseminar. Der Polizist meinte das er schneller als 30 gefahren sei. Mein Kumpel sagt aber er sei 30 gefahren und er hat auch seine Freundin als Zeugin!!!

Meine Frage muss er zum Seminar???

oder was bekommt er noch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
29.03.2008, 14:40 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

Der Vorwurf wird vermutlich lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

75 Euro, plus Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte

Gegen den Vorwurf kann sich dein Kumpel auch kaum wehren, weil der Unfall an sich als Beweis dafür gilt, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst war.

Folglich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?

Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen

Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich

Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt