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Bußgeld, Punkte, Probezeit
in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 04:43 Uhr
zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
Hallo zusammen,
ich kann mir gut vorstellen dass ihr mittlerweile wirklich keine lust mehr habt auf Fragen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen zu antworten.
Aber vielleicht hat ja doch Jemand Zeit um mir zu helfen.
Bin noch in der Probezeit.
Ich bin vor ca. 4 Wochen auf der Autobahn mit 29 kmh zuviel geblitzt worden, da das Auto auf meine Mutter und nicht auf mich angemeldet ist, kam vor 2 Wochen erstmal das Beweisfoto aber noch kein Brief mit den drohenden Konsequenzen. Gestern bin ich beim Einfahren in eine Ortschaft mit 23 kmh zuviel geblitzt worden. Ich weiß, idiotisch und verantwortungslos aber ich hab einfach zu spät gebremst.
Dabei scheint es sich ja um 2 A Verstöße zu handeln wovon einer ausreicht um ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit zu veranlassen. Auf mehreren Seiten wird der Fall geschildert, dass man ein zweites mal nach dem Aufbauseminar und nicht vor dessen Verordnung geblitzt wird, was bei mir ja nicht so ist.
Das heisst 6 Punkte und 2x50 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühren. Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeit?
Oder muss ich den Lappen abgeben und eine Mpu machen?
Wäre nett wenn ihr mir sagen könntet womit ich zu rechnen habe und welche Folgen auf mich zukommen.
Lambo-Benni
26.07.2008, 07:37 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
"Gestern bin ich beim Einfahren in eine Ortschaft mit 23 kmh zuviel geblitzt worden."
Sind die 23 km/h zu schnell schon der endgültige Wert, oder das, was Du dem Tacho entnommen hast?
An Ortsanfängen/ -enden muss man ufpassen. Da wird zwar gerne geblitz, ist aber oftmals nicht erlaubt. Hier in Bayern darf 150m vor und hinter einem Ortsschild nicht geblitzt werden! Das ist in anderen Bundesländern natürlich anders geregelt, aber die Grenze liegt immer bei mindestens 50m.
carhol
26.07.2008, 08:22 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
das ist nicht richtig lambo.
geblitzt werden darf direkt hinter dem schild, auch in bayern.
es gibt in den einzelnen bundesländern interne dienstanweisungen (auf die du dich beziehst), die sind aber für den verkehrsteilnehmer nicht massgeblich. ausserdem gibt es zahlreiche ausnahmen von diesen internen dienstanweisungen (z.b. an gefahrenstellen, schulen, kindergärten etc.)
Crashkid
26.07.2008, 08:51 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
Wenn die 23 km/h zu viel der endgültige Wert sind hast du sogar noch Glück gehabt. Ab 26 km/h zu viel hätte dir noch ein Monat Fahrverbot wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" auferlegt werden können.
Ansonsten sind die Konsequenzen die du bereits nanntest richtig.
in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 10:06 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
Danke für die schnellen Antworten.
Ja das war um ca. 4 uhr Nachts durch die Polizei welche mich dann auch 300 meter später sofort rausgewunken hat.
Bedeutet das ich komme mit einem Aufbauseminar davon, muss keine MPU machen und den Führerschein nicht abgeben?
jules17
26.07.2008, 11:05 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
abgeben und MPU müsstest du sowieso nicht machen.
Das passiert erst beim 3. A-Verstoß in der Probezeit.
Beim 2. kommt schlimmstenfalls die Empfehlung zu einem freiwilligen Seminar, bei dem du Punkte abbauen kannst.
Crashkid
26.07.2008, 11:50 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
<<Beim 2. kommt schlimmstenfalls die Empfehlung zu einem freiwilligen Seminar, bei dem du Punkte abbauen kannst. >>
Auch das trifft hier nicht zu, da der zweite A-Verstoß vor dem Absolvieren des Aufbauseminars begangen wurde und somit keine probezeitwirksamen Konsequenzen zur Folge hat. Punkte und Bußgeld gibts natürlich trotzdem.
in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 13:13 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
Ok, danke nochmals.
Da scheine ich ja noch mit einem ziemlich dunkelblauen Auge davonzukommen.
jules17
26.07.2008, 15:31 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
ich weiß. D.h. du hast sogar noch einen "Freischuss" Probezeit-technisch
in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 17:18 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
Wieso? Wenn ich nochmal zu schnell fahren würde müsste ich doch zur mpu weil das mein dritter A Verstoß in der Probezeit wäre.
Crashkid
26.07.2008, 18:15 Uhr
zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt
<<Wieso? Wenn ich nochmal zu schnell fahren würde müsste ich doch zur mpu weil das mein dritter A Verstoß in der Probezeit wäre. >>
Lies doch bitte noch einmal den 6. Post. Wozu schreibe ich hier eigentlich wenns niemand liest?
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Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
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Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
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