|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Maradonna90
18.11.2008, 12:16 Uhr
Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Ich hatte am 14.11 gegen 8 Uhr einen Verkehrsunfall. Ich auf dem Fahrrad ,die Frau mit dem Auto.
Ich will jetzt nichts ausführlich beschreiben, es ist aber so, dass ich ihr die Vorfahrt gewährt habe die sie hatte (ich fuhr auf der Straße) und sie die Kurve in die Einbahnstraße zu stark geschnitten hat. Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben!
Sie hat bei der Polizei angerufen, den Unfall gemeldet (das prüf ich aber noch auf der Wache nach!) und wir haben uns darauf verständigt nicht die Polizei zu rufen, sondern das per Versicherung zu klären - Personalien wurden ausgetauscht. Sie schien mir sehr einsichtig deshalb, sah ich das auch nicht als notwendig jetzt die Polizei zu rufen.
Gestern am Telefon bestreitet sie die ganze Sache und meint ich hätte ihr die Vorfahrt genommen etc.
Mein Vater meint ich soll heute Anzeige erstatten, aber weswegen und ist das überhaupt möglich ?
Danke :)
P.S: Zum Glück ist nur ein Sachschaden entstanden.
Maradonna90
18.11.2008, 12:28 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Sollte Tatsachen in der Überschrift heißen, sorry.
carhol
18.11.2008, 15:48 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
anzeige, meldung ist möglich.
mfg
Georg_g
18.11.2008, 17:24 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Die Polizei hat keine übersinnlichen Fähigkeiten, mit denen sie in die Vergangenheit blicken kann. Eine Anzeige wird kaum dazu beitragen, die tatsächlichen Geschehnisse zu klären.
Außerdem kann man mit einer Anzeige nur straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen erreichen, nicht aber die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz).
Was genau willst du denn jetzt erreichen? Willst du, dass die Frau für ihr Verhalten bestraft wird? Dann musst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wobei der Nachweis, dass der Unfall geschah, weil sie die Kurve geschnitten hat, ohne Zeugen nicht leicht zu erbringen sein wird. Oder willst du Schadensersatz für dein kaputtes Rad? Dann mache diese Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung der Frau geltend.
Ellysa
18.11.2008, 19:02 Uhr
zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!
Auf jeden Fall für die Zukunft: Niemals unter der Hand einigen. Weil im Nachhinein irgendwas zu beweisen ist schwierig bis unmöglich und die Leute nutzen das gerne aus.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|