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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MartinT
26.01.2009, 10:32 Uhr

Bußgeld wenn Auto nicht umgemeldet?

Hallo,

vor fast einem Jahr sind wir umgezogen. Auto ummelden ging nicht sofort, weil der Fahrzeugbrief nicht zum Auto passte und daraufhin haben wir es einfach vergessen bzw immer wieder auf "wann anders" verschoben.

Nach einem dreiviertel Jahr gab es einen Vandalismusschaden. Die Polizei hat mit erhobenem Zeigefinger ein Auge zugedrückt, wegen der immer noch nicht erfolgten Ummeldung. Leider haben wir es wieder vergessen.

Nun gibt es einen Diebstahlsschaden am Auto.
1. Sollten wir das Auto schnell ummelden und den Schaden erst dann anzeigen?
2. Was für ein Bußgeld könnte verhängt werden bzw welche Konsequenzen gibt es noch?

Gruß,
Martin

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26.01.2009, 15:21 Uhr

zu: Bußgeld wenn Auto nicht umgemeldet?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

Einfach weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Nötigenfalls herunterschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen