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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FaboOo_92
17.07.2009, 20:43 Uhr

Führerscheinstelle hat leider Samstags geschlossen was NUN??

Hallo Leute,

Ich habe schon vor 2 Wochen meine Praktische Prüfung abgelegt und bestanden, ich werde morgen (Samstag) 17 und dürfte ja normal mit einer Begleitung ein Fahrzeug führen.

Da mein Geburtstag ja leider auf den Samstag fällt kann ich meinen Schein leider nicht abholen da die Führerscheinstelle Samstags nicht offen hat.

Darf ich trotzdem fahren und würde dann nur bei einer möglichen Kontrolle eine Strafe von 10 EURO bekommen oder hätte das weitere Folgen?
Die Polizisten können ja nachfragen ob ich bestanden habe oder nicht.

Nun habe ich auch einen Roller hierstehen darf ich diesen fahren und müsste bei einer Kontrolle auch nur ein Bußgeld in Höhe von 10 EURO erwarten oder drohen mir da auch höhere Strafen?

Die Klasse M ist ja im BF-17 Schein enthalten auch ohne Begleitung.

Danke für die Hilfe...=)

Mit freundlichen Grüßen

FaboOo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.07.2009, 21:54 Uhr

zu: Führerscheinstelle hat leider Samstags geschlossen was NUN??

weder das eine noch das andere darfst du.
der führerschein ist erst mit aushändigung gültig, alles andere ist fahren ohne fahrerlaubnis.
solltest du erwischt werden, darfst du erheblich länger als bis montag auf deinen "führerschein" warten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
19.07.2009, 18:16 Uhr

Bei anderer Stelle abholen

Leider bin ich zu spät für Deine Frage.
Es ist aber durchaus möglich, dass die Prüfungsbescheinigung bei einer anderen Stelle, z.B. TÜV oder Polizeivollzugsdienst abgeholt werden kann.
Die Führerscheinstelle und die andere Stelle müssen halt dabei mitmachen und Du musst das rechtzeitig vorher organisieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen