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Bußgeld, Punkte, Probezeit
lille44
23.04.2010, 18:14 Uhr
Probezeit Rote ampel
Hi ich bin simon bin vor 3-4 wochen über eine Rote ampel gefahren... ;( und habe heute Post bekommen
Die Rot zeit beträgt 0,73 sek. ohne gefährdung !
Wollte wissen... Welche strafen warten auf mich und ob ich das auf mein 1 jahr älteren Bruder ableiten kann der is schon aus der Probezeit raus
Bisschen größer und hat auch blonde Haare
Meine arbeits kollegen sagen das ich das sogar auf mein Vater ziehen kann? das er sein kopf hin helt ! ....
carhol
23.04.2010, 21:40 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
keinen arsch in der hose.
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 € 3 Pkt. und Aufbauseminar.
mfg
Lilifood
24.04.2010, 03:28 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
Ich hatte vor etwa 8 Wochen auch das Vergnügen (unterhalb einer sekunde über Rot) deswegen kann ich dir die Kosten ganz genau sagen :-)
-Es kommen 3 Punkte.
-Geldbuße von 90 Euro.
-Kosten des Verfahrens 20 Euro (Gebühr).
-Auslagen der Bußgeldstelle 3,50 Euro.
-Wenn sonst nichts weiter war, belaufen sich die
Auslagen der Polizei auf 0.00 Euro.
Macht in der Summe 113.50 Euro und 3 Punkte.
lille44
25.04.2010, 13:25 Uhr
antwort
ok............ aber jetzt steht immer noch die frage auf kann man das auch bruder ableiten und sagen er was gewesen
!!!! das ich nciht zum aufbausiminar und so muss !!!.... ??? ´das is die habt frage das ich nicht die porbe zei verlängert und und und
Käy Cee
25.04.2010, 13:48 Uhr
Kleine Kinder
Seid ihr alle hier kleine Kinder, die Angst davor haben nen Klaps aufn Ar... zu bekommen, oder was ist los?
Wollt alle erwachsen sein und Auto fahren, aber wenn ihr Scheisse baut, soll es n Anderer für euch ausbaden.
Armselig
Major König
25.04.2010, 17:19 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
Tipps zur Umgehung von Verkehrsdelikten wirst Du hier wohl nicht bekommen was auch gut ist, nur soviel: Wenn Du nicht bereit bist zur Aufklärung des Sachverhalt, wirst Du mit Sicherheit zum führen eines Fahrtenbuches von 1 Jahr verpflichtet werden. Ob das soviel besser ist als für ein paar Stunden eine Nachschulung zu machen musst Du entscheiden.
Peg
27.04.2010, 00:59 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
Zuerst soll der große Bruder dran glauben, danach der Vater...
Hast du dir schon einmal überlegt, WER den "Bock geschossen" hat?
Und ob nicht DER das zu verantworten hat?
Mit allem, was es an Konsequenzen mit sich bringt?!?
Viel Erfolg wünsche ich dir,
beim Versuch, erwachsen zu werden.
durbanZA
27.04.2010, 17:37 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
Nur noch als Hinweis und Wink mit dem Zaunpfahl:
Wenn wider besseren Wissens ein anderer als der Fahrer als Täer angegeben wird, kann den Tatbestand des § 164 StGB erfüllen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.
Nicht strafbar dagegen ist es, wenn dieser andere sich selbst fälschlicherweise bezichtigt. ;)
Ob die Behörden das abkaufen, ist eine andere Frage.
Je schwerer der Verstoß ist, desto größer ist normalerweise der Aufwand der Behörden, den wahren Fahrer zu stellen. Bei einem RLV sehen die Behörden idR schon genauer aufs Foto.
Ein großer Altersunterschied wird daher schon auffallen.
F34rf4ct0r
27.05.2010, 12:49 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
Also ich muss mal sagen ich finde auch dass man dafür grade stehen muss wenn man schon mist baut!
Mir geht es da ja nich anders im Moment. 3 Punkte 90€ weil ich bei ultra-dunkel-gelb noch über die Kreuzung geballert bin.
Meine Frage hier ist jetzt bekomme ich definitiv eine Probezeit verlängerung?
Oder kann es sein dass ich nur das Aufbauseminar machen muss?
carhol
27.05.2010, 17:04 Uhr
zu: Probezeit Rote ampel
du wirst beides bekommen.
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch abgefahrene Reifen
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?
Dass die Kinder
- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln
- absteigen und warten, bis alles frei ist
- zu weit in die Fahrbahn kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
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