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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Miechen
24.01.2011, 13:07 Uhr

Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

Hallo alle zusammen :)
Jaah, ich weiß es gibt schon tausende Beiträge wie meinen, aber irgendwie möchte ich das trotzdem gern schreiben.
Ich habe Anfang dieses Jahres einen Unfall gebaut, bin aber noch in der Probezeit. In der Nacht bin ich mit meinem Auto von der Arbeit nach Hause gefahren (ca. 0:30), von der Fahrbahn über den linken Fahrstreifen abgekommen und hab eine Laterne umgenietet und ein klitzekleines Holzgeländer. Die Straße war leicht (!) beschneit, es war in diesem Sinne nicht glatt nur meine Scheibe war bissi angefroren innen.
So. Hab gestern meinen Bußgeldbeschein bekommen.

"Sie fuhren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit NICHT ANGPASSTER GESCHWINDIGKEIT. Es kam zum Unfall."
Bußgeld: 175€ Punkte: 03

...Das Problem ist nur: Ich bin noch nicht mal die erlaubten 50 km/h gefahren. Und davon hat ja logischerweise niemand einen Beweis. Also warum machen die das dann immer? Die lassen das ja vorher laut meinem Vater nicht von einem Gutachter anschauen, sondern behaupten das immer. :(
Hätt ich denn Schrittempo fahren müssen mit dem halben Zentimeter Schnee da..? -.-"

Fragen sind jetzt: Bringt es was, wenn ich dagegen Einspruche erhebe? Ich finde drei Punkte schon heftig. Und ich kann mir das Seminar sowas von überhaupt nicht leisten :(
Mein Dacia ist schon relativ massig und ich schätze ich hätte die Laterne auch mit 30 km/h noch umhaun können...

Könnt ihr mir vielleicht irgendwie helfen? :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.01.2011, 13:29 Uhr

zu: Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

Die angepasste bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit hat mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gar nichts zu tun. Auch bei erlaubten 100 km/h könnte Schrittgeschwindigkeit eine "angepasste Geschwindigkeit" sein, wenn es beispielsweise spiegelglatt ist.

Verstoßen hast du also nicht gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sondern gegen die Vorschrift aus § 3 Abs. 1 StVO:

"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Da du über den linken Fahrstreifen gerutscht bist, eine Laterne und ein Holzgeländer umgefahren hast, hattest du wohl dein Fahrzeug in diesem Moment nicht mehr beherrscht.

Jetzt kann man sich fragen, welche Ursache vorlag, wenn es angeblich nicht die Geschwindigkeit war. Du bist ja offensichtlich nicht eingeschlafen und es lag kein technischer Defekt an der Lenkung vor. Was bleibt - außer der Geschwindigkeit - dann als Ursache noch übrig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Miechen
24.01.2011, 15:09 Uhr

zu: Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

Oh Mann...

@ Gerog_g: Dankeschön.

Naja, das ist eben das Poblem. Ich hab keine Ahnung wie das passieren konnte. Ich bin weder gerutscht noch sonst was. Es kann schon sein dass ich kurz eingeschlafen bin :/

Ist das jetzt eigentlich mit dem Aufbauseminar so, dass ich das in der Probezeit schon ab einem Punkt aufgehalst bekomm?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
24.01.2011, 15:16 Uhr

zu: Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

@Miechen:
Nach Deiner Schilderung, "dass die Scheibe von innen gefroren war", hättest Du nicht einmal mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen!

Und mit Deiner Einlassung, dass Du "eventuell eingaschlafen bist", solltest Du mal bei Deinem Herrn Papa vorstellig werden. Denn das sind dann keine Behauptungen von anderen, sondern die Darstellung seiner Nachkommen.

Du solltest nicht sauer auf andere sein, sondern auf Dich selber.
Und froh solltest Du sein, das dabei nicht mehr oder schlimmeres passiert ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.01.2011, 15:18 Uhr

zu: Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

Ja, neben dem Bußgeld und den Punkten ist auch noch ein Aufbauseminar fällig und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Bis die Anordnung zur Teilnahme am ASF kommt, können noch einige Wochen vergehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.01.2011, 19:06 Uhr

zu: Wieso dürfen "die" immer solche Behauptungen aufstellen..?

Das mit dem Einschlafen sollte man besser nicht erwähnen.

Miechen, hast Du denn gegenüber den Polizisten irgendetwas ausgesagt? Oft gehen eben die reflexartigen Aussagen (bin plötzlich gerutscht o.ä.) in Richtung "den Wetterverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit".

Kann es nicht drin, dass der Unfall einfach aufgrund von Unachtsamkeit passiert ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren