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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilia
27.02.2011, 09:10 Uhr

Verwarnungsgeld wg. nicht mit führen eines Warndreiecks

Hallo, zusammen!

Gesten bin ich das erste mal in eine Verkehrskontrolle geraten. Da wurde ich nach Fahrzeugschein u. Führerschein gebeten, was auch ok war. Dann wollte der Beamte noch wissen, ob ich ein Warndreieck dabei habe.....da ich selten mit dem Wagen unterwegs bin und nicht wußte, wo sich das Warndreieck befindet soll ich jetzt 15 Euro Verwarnungsgeld bezahlen. Als ich dein mein Vater fragte, ob da eins drin liegt, sagte er Ja.

Es war dunkel und gleichzeitig war ich "aufgeregt" das ich mir das im Kofferraum auch nicht richtig angeguckt habe.

Dann hat er mich gefragt, ob ich die Tat zugebe, nicht zugebe oder schriftlich Stellung nehme.....und hab dann einfach gesagt, dass ich schriftlich Stellung nehme.

Soll ich dann einfach bezahlen oder soll ich noch schriftlich Stellung nehmen?! Habt ihr da schon Erfahrung gemacht?

Liebe Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.02.2011, 14:09 Uhr

zu: Verwarnungsgeld wg. nicht mit führen eines Warndreiecks

Ich würde zahlen. Und die Kontrolle als nette Lektion ansehen.
Tatsache ist und bleibt: Zum Zeitpunkt der Kontrolle warst du nicht in der Lage, das Dreieck vorzuweisen.

Stelle dir vor, du wärst mit einer Panne liegen geblieben (oder wärst Ersthelfer an einem Unfallort) und hättest, aus der auch so entstandenen Aufregung, das Warndreieck nicht gefunden. Die Folge hätte zum einen teurer, zum anderen fataler werden können:
1. mögliche Folge, ein Knöllchen: Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht: 40 Euro 2 Flenspunkte
alternativ: als Ersthelfer vom Folgeverkehr überrollt werden.

Da lobe ich mir doch eine solche Verkehrskontrolle, oder? ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

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Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

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