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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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29.04.2012, 13:37 Uhr

Ausbremsung Mittelfinger

Guten Tag,

erst mal zur Vorgeschichte..

Ich bin ein Fahanfänger und habe im Juni letzten Jahres einen Rotlichtverstoß begangen, weil ich nicht aufgepasst hatte noch dazu in einer Stadt in der ich mich nicht auskannte. (Bremen) Ich durfte damals 150€ zahlen und musste zur Nachschulung. Natürlich wurde auch die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Wieviele Punkte es gab weiß ich jetzt nicht mehr.

So..
Letzte Woche kam ein schreiben der Polizei ich hätte einen bei uns aufm Parkplatz der Firma (gilt die STVO) sein Auto beim einfahren zerkratzt. Das habe ich natürlich nicht denn ich merke sowas aber mir wurde Fahrerflucht vorgeworfen und das ganze läuft eben noch. Sein Schaden hab ich abgemessen und der ist bei 70cm Höhe mein einziger Schaden den ich habe und der schon sehr lange da ist ist bei ca 52cm Höhe also es passt hinten und vorne nicht.


Heute kam die Polizei vorbei und ich dachte das sie sich jetzt mein Auto ansehen wollen.
Leider warm dem nicht so. Ich wurde angezeigt weil ich einen in der Stadt überholt haben soll, ausgebremst habe und auf sein Hupen den Mittelfinger gezeigt haben soll.. er hatte einen Zeugen beide konnten mich recht gut beschreiben und zu der genannzen Zeit war ich auch an dem Ort.
Ich habe erst mal keine Aussage abgegeben weil ich inruhe darüber nachdenken wollte. Das ganze ist eine Woche her ich weiß zwar das ich zu der genannten Zeit dort war (durch Zufall weil ich für Freunde Essen geholt habe) aber ich weiß leider nicht inwieweit das ganze stimmt. Manchmal schmückt man ja einiges aus. Das ich überholt habe is klar, mache ich sehr oft aber das ich ihn ausgebremst habe weiß ich nicht und ich habe irgendwann maljemand den Mittelfinger gezeigt aber nur weil er als Provokation das Fernlicht angemacht hatte bin mir aber unsicher ob es da war.

Das ich hätte ruhig bleiben sollen weiß ich jetzt aber ich habe nicht nachgedacht.

Was habe ich nun zu befürchten? Welche Strafen?Führerschein weg? Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Oder komm ich besser weg wenn ich einfach alles zugebe und das mit seinem Fernlicht verschweige?

Ich will möglichst günstig weg kommen wenn es nur eine geringe Chance gibt den Führerschein zu halten ich bin nur ein Azubi und kann mir Unmengen an Unkosten nicht erlauben.
Ich hoffe einer weiß einen Rat
Mfg

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29.04.2012, 15:01 Uhr

zu: Ausbremsung Mittelfinger

Hallo saberfight,
in deiner Fragestellung geht es weniger um Fahrtipps, als um Hilfe im Verkehrsrecht.
Ich kann dir nur bestens empfehlen, diese Frage im Partnerforum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

zu posten.
Da sind mehr Menschen unterwegs, die sich mit diesem Problem (auch beruflich) auseinander setzen als hier und dir sich schnell und kompetent antworten.
Natürlich geschieht das ebenso kostenfrei wie hier. Nur registrieren musst du dich (wie hier auch). ;o)

Denn je nach dem, wie sich der, der dich anzeigte, nicht nur von dir beleidigt -sondern auch durch dich gefährdet- fühlte, könnte das böse Folgen haben.
Von daher solltest du dir die Hilfe von denen holen, die davon Ahnung haben.
Viel Erfolg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten