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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Staumacher
15.09.2005, 11:15 Uhr

darf Sie oder darf Sie nicht...?

Meine Göttergattin ist BJ 1961 fährt bisher immer mit dem (für Sie Führerscheinfreien da vor 1.4.1965 geb.)Mofaroller zur Arbeit.

Ihr machen Wind und Wetter aber immer mehr zu schaffen, nun verkauft in der Nachbarschaft einer nen 25 KM/H gedrosselten Panda (jaja Staumachaufreger, aber wenn ich Ihn nicht kauf machts ein andrer)

meine Frage dazu: darf Sie den auch ohne Lappen fahren wie Ihren Roller?

In nem alten Thread hier im Forum habe ich nur dass gefunden....



SHorstmann 26.01.04, 19:37 Uhr

25 km/h Auto

Wie ist das eigentlich? Kenne mich mit den neuen Regeln nicht aus. Darf man nach einem Führerscheinentzug, aber vorhandener Mofa Prüfbescheinigung ein 25 km/h Auto fahren? Bin Jahrgang 9/65.


claudia 27.01.04, 10:20 Uhr

zu: 25 km/h Auto

Hallo shorstmann,

die Mofa-Prüfbescheinigung gilt nur für Fahrräder mit Hilfsmotor, daher kannst Du sie für ein 25 km/h-"Auto" nicht einsetzen.

Wärst Du vor dem 1.4.1965 geboren, dürftest Du so ein Gerät bewegen.

Von wegen "Gnade der späten Geburt" ;-)

Lieben Gruß
Claudia

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Ist das was Claudia da sagt OK oder nicht.

Wäre klasse wenn meine Göttergattin demnächst trocken warm und mit Musik zur Arbeit kommen würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
15.09.2005, 12:23 Uhr

zu: darf Sie oder darf Sie nicht...?

...ich fürchte nein. In der FeV sind die Ausnahmen aufgeführt: Mofa, Krankenfahrstuhl etc. Da finde ich die 25 km/h-Geräte nicht.
Da hat mit dem Geburtsdatum (meine ich) nix zu tun, evtl. verwechselst du da was mit den ganz uralten Klasse 4-Lappen: wenn die vor 1960 oder so (Anlage 3 der FeV) ausgestellt sind, darf man mit diesem Moped-Fs auch Autos fahren, ich glaube da ist noch die Beschränkung auf 250 ccm. Drum fuhren alte Tapergreise früher gerne Goggo...

Aber schau dir die FeV nochmal an, ob es noch eine Lücke gibt. Aber wenn deine Vorgesetzte gar keinen Lappen hat, ist wohl nix zu machen, außer einem Bagger mit 6 km/h - aber da täts auch ein Regenschirm und nordic walking.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.09.2005, 12:35 Uhr

zu: darf Sie oder darf Sie nicht...?

meine Frage dazu: darf Sie den auch ohne Lappen fahren wie Ihren Roller?

Nein, das darf sie leider nicht, denn wie Schnullerbacke schon geschrieben hat, nützt deiner Frau hier das Geburtsdatum nichts. Sie hätte die Fahrerlaubnis der Klasse 5 vor dem 01.01.1989 haben müssen, dann dürfte sie alle Kfz. bis 25 km/h fahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße