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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern putzi
27.09.2005, 21:31 Uhr

Ackermann-Prinzip

HI

Kann mir jemand die genauen Vorteile des Ackermann-Prinzips erklären?

Was es ist und wie es aussieht weiß ich...

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
27.09.2005, 21:49 Uhr

zu: Ackermann-Prinzip

Kenne nur den Ackermann-Winkel (Rudolf Ackermann 1818) - kein Prinzip !
Und dieser beschreibt den ungleichen Einschlagwinkel der Vorderräder beim Kurvenfahren durch die Achsschenkellenkung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
28.09.2005, 07:53 Uhr

zu: Ackermann-Prinzip

Siehe z.B.
http://www.rcworld.ch/board/forum_posts.asp?TID=25
97&PN=1

Innen- und Außenrad fahren in der Kurve unterschiedliche Radien, sind deshalb unterschiedlich stark eingeschlagen - die Achsen zeigen in der Verlängerung zum Mittelpunkt der Kurve. Klappt in der Praxis meist nur bei kleineren Lenkeinschlägen, die ganze Lenkgeometrie wäre sonst zu komplifiziert. Darum quietscht es in der Tiefgarage so schön beim Rangieren: Eines der Vorderräder radiert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Höchstparkdauer beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind