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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.12.2005, 17:07 Uhr

zu: Scheinwerfer einstellen

»Zu DDR Zeiten hat man am Trabbi auch die Scheinwerfer selbst eingestellt«

Dann verkauf doch den Passat, hol dir einen Trabbi und frag einen "gelernten DDR-Bürger", wie man die Scheinwerfer einstellt. Irgendein Volkspolizist oder ein technisch begabter Parteigenosse wird das sicherlich noch wissen.

»Wir sehen uns auf der Straße«

Ja, wenn ein Passat mit völlig falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommt, dann wirst du das wohl du sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
19.12.2005, 09:00 Uhr

zu: Scheinwerfer einstellen

"ich will bei meinem Passat(Bj 85 ohne Leuchtweitenregulierung) die Scheinwerfer einstellen, weil die nicht richtig die Straße ausleuchten. Ich weiss, das man da am besten eine Hauswand nutzt."

Du brauchst eine ebene Fläche mit einer senkrechten Wand davor. Jetzt stellst Du das Auto recht nah vor die Wand und markierst die Höhe des horizontalen Teils des Lichtbündels. Nun fährst Du das Auto einen Meter zurück. Jetzt muß das Licht 1,2cm tiefer leuchten.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
19.12.2005, 13:31 Uhr

zu: Scheinwerfer einstellen

was stefan sagt stimmt, vorausgesetzt die us ausführung hat nicht andere streukörper.
am besten fragst du die experten:

www.passat-kartei.de

die haben sich auf den 32B eingeschossen und kennen auch die möglichen unterschiede zur europäischen ausführung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
19.12.2005, 13:33 Uhr

zu: Scheinwerfer einstellen

@ Kahleberger: du hast bei der aufzählung den barkas und den melkus vergessen.

daneben gibt es noch die lkw: robur, IFA und busse von ikarus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

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