Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
18.02.2006, 11:03 Uhr

Frage zum Turnus der AU

Hallo heute, war meine Frau mit unserem Ford Ka zum TÜV.

Auto ist 2001 erstmals zugelassen, also im Feb 2004 erstmals TÜV und AU, beides für zwei Jahre.

Diesmal - und ewrst jetzt, also beim zweiten TÜV hat die AU nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Nach den Daten, die ich finde, hätte der Ka aber schon - so er ungeregelten KAT hat - ab 2004 jährlich zur AU müssen.

Er hat aber erst jetzt eine 1 Jahresplakette bekommen.

Fehler passiert? Woran erkenne ich, daß wir einen unregelten bzw. evtl. geregelten KAT haben?

Gruß

Ka-Fahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
18.02.2006, 11:31 Uhr

zu: Frage zum Turnus der AU

"Hallo heute, war meine Frau mit unserem Ford Ka zum TÜV.

Auto ist 2001 erstmals zugelassen, also im Feb 2004 erstmals TÜV und AU, beides für zwei Jahre.

Diesmal - und ewrst jetzt, also beim zweiten TÜV hat die AU nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Nach den Daten, die ich finde, hätte der Ka aber schon - so er ungeregelten KAT hat - ab 2004 jährlich zur AU müssen.

Er hat aber erst jetzt eine 1 Jahresplakette bekommen.

Fehler passiert? Woran erkenne ich, daß wir einen unregelten bzw. evtl. geregelten KAT haben?"

Es gibt keinen KA mit ungeregeltem Kat. Entweder wurde die AU-Plakette falsch geklebt oder es wurde mal eine AU vorzeitig durchgeführt und die AU wurde jetzt ein Jahr zu spät durchgeführt.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.02.2006, 12:29 Uhr

zu: Frage zum Turnus der AU

U-kat gibt es nicht mehr bei neuwagen.
hast du wohl mal einen termin verpennt (sie beitrag vorher).
oder der tüv hat falsche plakette.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
18.02.2006, 22:58 Uhr

Frage geklärt...

Die haben beim TÜV eine falsche Prüfbescheinigung ausgestellt, für ein Jahr.

Auf dem Auto kelbt artig eine blaue Plakette, wie ich inzwischen sah.

Dennoch Danke!

Gruß

Ka-Fahrer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Tee

Eine Tasse Kaffee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder