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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TooSmart
23.06.2006, 19:58 Uhr

Bitte beantworten!!

Hallo! Passt vielleicht nicht hier her, aber nachdem ich jetzt schon den ganzen tag im netz und in anderen foren gesucht habe, stell ich dann mal hier meine frage: wenn ich das auto einer anderen person ummelden will auf meinen namen und die schilder übernehmen will,da die person im selben kreis wohnt, muss ich dann die alten schilder,die ja eigentlich nicht "alt" sind, da ich sie ja nicht entwerten lassen will, mitbringen zur zulassungstelle? bei den zulassungsstellen-pages steht immer man muss die alten mitbringen, aber der fall einer schildübernahme ist nicht aufgelistet.
Schonmal Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.06.2006, 21:39 Uhr

zu: Bitte beantworten!!

Also bei meiner Zulassungsstelle (München-Land) steht auf der Homepage dass man die Schilder nicht braucht, wenn man im gleichen Kreis wohnt und das Kennzeichen behalten will.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben