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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
17.07.2006, 21:27 Uhr

Fahren ohne Tacho

Guten Abend zusammen.

Ein Einbau der Tachowelle ist ja nicht gerade billig. Habe jetzt aber gehört, dass es keine
Pflicht ist, einen funktionstüchtigen Tacho
zu haben. Es ist nämlich auch möglich, sich an die Drehzahl zu halten.
z.B. 3. Gang bei 1500 umdreh. 30Km/h
4. Gang bei 2000 umdreh. 50Km/h
5. Gang bei 2000 umdreh. 70Km/h

Ich meine solange es mit dieser Methode
funktioniert, währe es doch kein Problem noch eine Weile ohne Tacho zu fahren, oder wie denkt Ihr darüber?

Gruss,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.07.2006, 21:40 Uhr

zu: Fahren ohne Tacho

dazu habe ich schon einen beitrag im forum geschrieben. wenn du weisst wie dein auto übersetzt ist und du immer den gerade eingegten gang hast ist das möglich. du kannst halt die groben werte feststellen. genau geht es aber nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2006, 21:45 Uhr

zu: Fahren ohne Tacho

»Habe jetzt aber gehört, dass es keine Pflicht ist, einen funktionstüchtigen Tacho zu haben.«

§ 57 StVZO:

"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein."

Dass der Tacho nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sein muss, lässt sich aus Absatz 2 ableiten:

"Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

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Der Vorausfahrende

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

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Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern