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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern werk2
20.03.2009, 13:18 Uhr

Gabelstapler

Gabelstapler, Flurförderzeuge

Staplerschein, Fahrauftrag

Hallo, kann mir bitte jemand Auskunft zu den Begriffen Staplerschein und Fahrauftrag geben???

Also...Seit einiger Zeit bin ich bei einer Firma in der Versandabteilung beschäftigt. Dort fahre ich auch des Öfteren verschiedene Gabelstapler. Bei meiner Einstellung wurde eigentlich besprochen dass ich eine erforderliche Schulung event. zusammen mit anderen dort beschäftigten durchlaufen sollte. Das ist jetzt fast zwei Jahre her, passiert ist aber nichts abgesehen davon dass ich täglich Stapler fahre. Das kann ich eigentlich auch gut, und ich bin sogar im Besitz eines eigenen privaten Staplers. Weiterhin habe ich alle normalen Führerscheine auch Klasse 2 bzw. CE. Was ich aber nicht habe ist ein Staplerschein oder ein schriftlicher Fahrauftrag. Auf mehrmaliges Nachfragen bei meinem Meister, der auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter ist, bekam und bekomme ich immer dieselbe Antwort. Innerbetriebliche Schulung müssen wir mal sehen, und Fahrauftrag hätte ich ja. Ich habe aber absolut nichts schriftliches. Lediglich im Arbeitszeugnis aus einer vorangegangenen Beschäftigung wurde Staplerfahren aufgeführt. Nun bin ich selber eigentlich nicht engstirnig habe aber Angst das ich und meine Familie an den Bettelstab kommen sollte ich doch mal z.B. eine Person stark verletzen oder ähnliches. Gleichzeitig möchte ich aber auch meine Anstellung nicht wegen dauerndem Nachfragen gefährden.
Erst recht nicht jetzt, da wegen der Krise unter Umständen Kurzarbeit oder gar Entlassungen anstehen.
Was kann ich tun bzw. was muss ich befürchten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.03.2009, 20:15 Uhr

zu: Gabelstapler

Es ist etwas schwierig, wenn Außenstehende Tipps zu arbeitsrechtlichen Dingen oder zur innerbetrieblichen Organisation geben sollen.

Du kannst deinen Arbeitgeber auf den § 7 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 aufmerksam machen. Dort heißt es u.a.:

"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die ( ... ) für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben."

Was man unter "ausgebildet" und "Befähigung nachgewiesen" versteht, ergibt sich aus der Anmerkung zu dieser Vorschrift:

"Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz â EUROžAusbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstandâ EUROœ (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können."

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24.03.2009, 19:51 Uhr

zu: Gabelstapler

Hallo, und danke. Naja dann ist es wie ich denke. Das blöde ist, dass mein Betrieb zur Zeit sogar auf die Kurzarbeit zusteuert. Da habe ich natürlich Angst dass möglicherweise sogar Entlassungen anstehen könnten. Ich befürchte dass die Geschäftsleitung mich als unliebsamen Nörgler dann evtl. loswerden wollen würde, wenn ich dauernd nachfrage. Das Staplerfahren zu verweigern ist mir aber auch zu gefährlich. Ich kann mir den Verlust meines Arbeitsplatzes einfach nicht leisten. Da hilft scheinbar nur Augen zu und durch, oder aber Beten.
Oder kennt jemand einen Fall wo ein Staplerfahrer ohne Staplerschein oder Fahrauftrag unbestraft einen Unfall gemacht hat???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten