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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern modux
17.10.2006, 20:22 Uhr

ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Hallo community,


bisjetzt war ich ein stiller mitleser eures forums aber es ist jetzt an der zeit meine erste frage an euch richten ;) ...

ist es tatsächlich verboten ein ausländisches hoheitszeichen ( zb. das von österreich oder ungarn ) als aufkleber unter dem kennzeichen eines autos anzubringen ?

ich meine damit die aufkleber, auf denen die internationale kennung eines landes zu erkennen ist.

grüßle,
modux

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 20:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Ja, ist es. Soweit ich weiß, ist dieser Tatbestand aber nur mit einem Verwarngeld belegt. Ich such den nachher mal raus, wenn ich gerade dabei bin, und falls dem doch nicht so sein sollte, melde ich mich :)

Willkommen im Forum, bleibe dabei und ergänze unsere Gruppe :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2006, 22:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

ist verboten (durban sucht den "preis") .
erlaubt ist aber alles, was nicht der vorgeschriebenen form (oval, weiss, schwarze schrift, bestimmt grösse)entspricht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 23:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

so, gefunden, 10 Euro Verwarngeld
:)
Schönen Abend!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Unmittelbar vor den Schienen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Mofas

Mit Leichtkrafträdern

Mit Kleinkrafträdern