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CosmicGate
10.01.2005, 22:02 Uhr
Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet
hi an alle,
habe da nen problem.bin im dezember an einer ampel jemanden reingefahren.dem ich reingefahren bin,wurde auf ein anderes auto draufgeschoben.die Ampel hat rot gezeigt.habe ne sekunde woanders hingeguckt und drauf war ich.denen ich drauf bin,standen alle und mein Tempo war auch angepasst.polizei hat alles aufgenommen und hat mir 35 € vor ort abgenommen.habe vorgestern post bekommen,das gegen mir ermittelt wird.ich denk mal wegen fahrlässiger körperverletzung.die anzeige kamen von denen wo das auto vor mir draufgeschoben wurde.in dem schreiben von der polizei stand bei Tatverdacht "siehe Anlage",aber die anlage war net dabei.das ist doch eigentlich ein formfehler oder net?das komische ist auch,das die namen von denen die den strafantrag gestellt haben,es waren zwei,net übereinstimmen mit den Namen die mir die polizei gegeben hat am Unfalltag.Es stehen also andere Hinternamen auf dem Brief als die polizei mir am Unfalltag gegeben hat.habe es auch mein anwalt übergeben die sache.der meint das die nur geld abkassieren wollen.an der ihren auto war kaum was zu sehen.an dem wo i drauf bin schon mehr.ist totalschrott.dem i drauf bin,hatte auch keinen führerschein dabei.nun meine andere frage.wie ist das mit meiner probezeit?wird die verlängert?schließlich habe ich ja net gegen ein A-Delikt verstoßen wie zu geringer abstand oder überhöhte geschwindigkeit oder so.es müsste doch dann eigentlich als B-Delikt geahndet werden und somit meine Probezeit net verlängert werden.oder?wie ist das denn mit dem strafantrag?wird der fallen gelassen,zwecks geringfügkeit?weil i nur 300 bis 400 € verdiene im monat.schließlich würde die geldstrafe bei mir als sehr wenig ausfallen.oder?
danke für eure antworten
Marcel87
11.01.2005, 14:47 Uhr
zu: Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet
ist nen unfall nicht immer als a-delikt zu wertten? keine ahnung... aber is schon gut, das du bei deinem anwalt warst.. bitte ihn, dass er bei der polizei akteneinsicht erhält, vllt kannst du dann was wegen den "falschen" namen herausfinden lassen.
andele
11.01.2005, 18:02 Uhr
zu: Auffahrunfall in der probezeit mit fahrlässiger körperverlet
Nein, meines Wissens nach sind Unfälle nicht immer zwangsläufig a-verstöße, das kommt auf den Verkehrsverstoß an, der dem Unfall vorausgegangen ist.
Wie das in diesem Fall ist, entzieht sich leider auch meiner Kenntnis.
Da sie dir aber 35 Euro vor Ort abgenommen haben, tippe ich mal, dass du keine Probezeitverlängerung und Aufbauseminar aufgedrückt bekommst. Das Bußgeld fängt ja erst ab 40 Euro an...
Es sei denn, da kommt noch was nach!
Weiß jemand genauer Bescheid?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?
Dicht vor dem Ãœberholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln
Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen
Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte
Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?
Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden
Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"
Nach 100 m folgt ein Stop-Schild
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