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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
12.01.2005, 10:55 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

Ich behaupte mal, dass hier in Deutschland, wo jeder Straftäter mit Samthandschuhen angefaßt werden muß, so etwas nicht vorstellbar wäre.

Abgesehen davon würde ich es aber sehr begrüßen, wenn hier auch mal so eine exemplarische Strafe verhängt würde, denn:
schwere Körperverletzung bedeutet, dass jemand einen bleibenden, nicht unerheblichen körperlichen Schaden oder Behinderung davonträgt. Und warum?? Nur weil die Dame von Welt während der Fahrt unangebrachtes Schuhwerk tragen muß (zuerst wollte ich es anders formulieren, aber ich möchte hier ja nicht beleidigend werden).

Liebe Katrina!
Abgesehen von der (Un-)Wahrscheinlichkeit einer Gefängnisstrafe: möchtest du mit dem Gewissen leben, dass du einem anderen Menschen das Leben ruiniert hast, nur weil du Schuhe anhattest, die zum Autofahren ungeeignet waren?
Tip: Leg dir ein paar alte Turnschuhe o.ä. ins Auto, dann kannst du zum Fahren wechseln.

Gruß,
André

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
12.01.2005, 12:22 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

Hallo Katrina,

warum sollte das in D nicht mögilch sein?

Bestraft wurde ja nicht unbedingt die Ursache, sondern das Ergebnis (fahrlässige schwere Körperverletzung ).
Und ob du in eine Menschenmenge rast, weil dir die (im Fußraum abgestellte) Handtasche unters Bremspedal rutscht, du dies aufgrund falschen Schuhwerks nicht korrekt treten kannst oder gerade abgelenkt wurdest, weil dein Kleinkind auf der Rückbank schreit, ist im Zweifel sowohl der Menschenmenge wie auch dem Richter egal.

Fraglich ist, ob so etwas strafverschärfend sein kann.

Ansonsten:
Gebe ich Heuschrecke zu 100% recht.

steffi (36)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Im Knast wegen Schuhe!!

@ Heuschrecke

Fahre zwar nicht barfus, weil mir unangenehm, aber hatte beim Ausprobieren keinerlei Probs damit, blitzschnell das ABS ansprechen zu lassen (auf trockener Straße). Mangelnden Grip konnte ich ebenfalls nicht feststellen.
Kann daher nicht unbedingt nachvollziehen, weshalb barfussfahren ein SIcherheitsrisiko sein soll. Ansonsten: Full ACK.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

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Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz

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