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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern K3HLIM
17.01.2005, 16:35 Uhr

LEDs am Motorrad?

Hallo an Alle

mein Kumpel und ich wollten an unsere Motorräder so zu Showzwecken ein paar LEDs anbringen. Also jetzt keine Röhren oder so ähnlich der Unterbodenbeleuctung bei Autos, sondern nur ein paar helle LEDs.

Da wir davon allerdings noch nicht so viel Ahnung haben, wollte ich jetzt wissen, ob man LEDs, wie sie mittlerweile auch bei den Blinkern und Rücklichtern verwendet werden, überhaupt anbringen darf. Sowei ich weiß, darf man ja die Unterbodenbeleuchtung am Auto anbringen, solange diese quasi als Ausstiegshilfe benutzt wird, also nur angehn, wenn die Türen aufgehen.

Wenn man LEDs anbringen darf, muss man sowas dann eintragen lassen oder gibt es wie beim Auto auch Voraussetzungen unter denen man LEDs evtl. doch anbringen darf, zb. mit dem Seitenständerschalter koppeln, dass sie während der Fahrt nicht angehen können oder so.

Andereseits wäre ich erfreut, wenn mir jemand Tipps geben kann, worauf man bei den LEDs achten muss. Wenn jemand Seiten im Internet kennt, wo man solche Informationen bekommen kann, wäre ich dafür sehr dankbar.

MfG
K3HLIM

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
17.01.2005, 16:39 Uhr

zu: LEDs am Motorrad?

"Andereseits wäre ich erfreut, wenn mir jemand Tipps geben kann, worauf man bei den LEDs achten muss"

Vor allem darauf, daß man sie fast überall, mit Ausnahme von zugelassenen Fahrzeugen, montieren darf :-)
Sie sind verboten und werden spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung, vielleicht schon vorher in einer Verkehrskontrolle, ein Problem. Laßt es sein !

mfg

Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Ãœber Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang