|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Idoru
09.03.2005, 19:59 Uhr
Prüfung nur mit Einwilligung des Fahrschülers?
Hatte heute meine 18 Fahrstunde, benötige noch 3 Autobahnfahrten und 1 Dunkelfahrt die ich zügig hinter mich bringen möchte. Mein Lehrer hat mich nie besonders motiviert, teilweise sehr angegriffen und kleinste Fehler bis zum Gehtnichtmehr kritisiert. Einparken haben wir lediglich 3x geübt und heute habe ich freiwilig (zwecks Übung) mal Rückwärts quer eingeparkt obwohl ich nicht einmal diese Instruktion hatte, nach der Fahrt hat mein LEhrer gesagt ich wäre jetzt fällig und er wollte mich für die nächste oder übernächst Prüfung eintragen, ich bin mit dieser Entscheidugn allerdings nicht gerade einverstanden, bin mir beim Fahren noch einwenig unsicher und das mit dem Parken will ich auch noch ein paar Mal üben und beherrschen.... .
Jetzt zu meiner Frage
Darf der Prüfer ohne meine Einverständniserklärugn den Prüfungstermin festlegen, obwohl ich freiwillig noch einige Stunden nehmen möchte/würde??
danke im voraus für die antwortne
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
Auf das Ende einer Autobahn
Auf den Anfang einer Autobahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte
Was können Drogen bewirken?
Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
Abhängigkeit, Sucht
Rauschzustände
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf
- vor dem gelben Pkw abbiegen
- erst nach dem Motorrad abbiegen
- als Erster abbiegen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|