minoos
24.01.2005, 15:50 Uhr
Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze
Hallo!
Wer weiß etwas dazu:
Am Anfang der Straße steht ein Schild, dass es sich hier um eine Zone eingeschränkten Halteverbots handelt, in der man nur in den eingezeichneten Parkplätzen parken darf.
Ein Absolutes-Halteverbots-Schild für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit steht zusätzlich am Straßenrand. In etwa 20 bis 30m Entfernung beginnen eingezeichnete Parkplätze.
Nun die Preisfrage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die eingezeichneten Parkplätze?
Und wo findet man eigentlich solche Informationen schriftlich?
Vielen Dank!
minoos
minoos
24.01.2005, 18:39 Uhr
zu: Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze
Hallo Kahleberger!
Das ist also des Rätsels Lösung. Vielen Dank!
Die eingezeichneten Parkplätze waren auf der Fahrbahn eingezeichnet. Darum gilt also das Halteverbot auch für die Parkplätze. Trotzdem sehr missverständlich, finde ich.
Viele Grüße,
minoos